Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Aerzten, wie unter 15 und 16 vorgesehen, hat nur da einzutreten, 
    
    
   
   
    
   
16) Eine 
wo der at. 
Mitwahrnehmung der ärztlichen Funktionen einem Arzte der 
19) erforderlichen Kommandirungen, 
welches die Uebungen leitet. 
preußischer Verwaltung 
die Kommandirungen, bezw. beantragen 
20) 
    
    
  
    
worden 
im 
den 
welche 
ezw. 
zu den 
     
   
   
  
    
zur des 
21) seitens der General-Kommandos den Train-Bataillonen 
der Kavallerie und Artillerie zu überweisen, und 
zwar 
20 
44 
40 
zu 
  
    
   
      
zur Bespannung von 20 vierspännigen= und 2 Karren-Fahrzeugen 
4 — 
und zu 66 Gemeinen: 
16 
2 
;3 zur Bespannung von 16 vierrädrigen Fahrzeugen 
2 
Die 
einander, 
gleichfalls 
Das 
Garde-Korps wegen 
Train-Bataillon Nr. 3 
Der roßärztliche Dienst 
Garnison mit zu versehen. 
    
mit 
1 Pferdestande üben bei den einzelnen ataillonen unmittelbar nach- 
mi i 
(bei dem Garde-Korps und 2. Armee-Korps) in zwei Serien, 
3. Armee-Korps hat sich zuvor mit dem General-Kommando des 
der bei diesem noch verfügbaren Pferde für das Brandenburgische 
      
   
   
  
  
zu setzen. 
Kompagnien ist, soweit angängig, durch einen Roßarzt der
	        
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