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B. Im Uebrigen sind zu den qu. Uebungen die den Truppen zu den Uebungen des Beurlaubtenstandes
pro 1884/85 aus den Artillerie-Depots verabreichten Waffen mit zu benutzen.
Die außerdem etwa benöthigten Waffen sind aus den bei den Artillerie-Depots niedergelegten
Beständen der Ersatz-Truppentheile und der Augmentationen auf die speziellen Anweisungen der
General-Kommandos zu verabfolgen.
Sofern die vorberegten Bestände nicht in den den Uebungsorten zunächst gelegenen Artillerie=
Depots aufbewahrt werden, sind die Anweisungen auf die bezüglichen Gatehestsede der nächst
gelegenen Artillerie-Depots zu erlassen.
Werden Waffen im Zause= der Uebung reparaturbedürftig, so sind dieselben von dem Artillerie=
Depot zu repariren bezw. umzutauschen, wenn sich dasselbe am Uebungsorte befindet.
Für die Uebungsorte, an welchen sichdee Artillerie-Depots nicht befinden, sind für den im Laufe
der Uebungen eintretenden Ausfall an Waffen angemessene Reserven zu überweisen.
Nach beendeten Uebungen sind die Waffen gereinigt aber in ihrem augenblicklichen Zustande an
dieselben Artillerie-Depots zurückzuliefern und von letzteren durch die Zeughausbüchsenmacher in
Stand setzen zu lassen.
Alle aus der Instandsetzung der Waffen entstehenden Kosten haben die Artillerie-Depots zu be-
zahlen und bei Kapitel 37 Titel 18 a des Etats zu verausgaben.
Dagegen wird den Truppentheilen für Ersatz-Reservisten Waffenreparaturgeld nicht gewährt;
dasselbe ist vielmehr seitens der Intendanturen dem mehrerwähnten Kapitel 37 Titel 18 a aus
Kapitel 24 Titel 21 als Rückeinnahme zu überweisen.
Die durch Enpfang und Wiederablieferung der Waffen entstehenden Transportkosten haben die
Truppentheile zu berichtigen und bei den Intendanturen zur Erstattung zu liquidiren.
10) An Munition werden für jeden Ersatz-Reservisten gewährt:
u. für die 10wöchige Uebung: bei der Infanterie 40, den Jägern 55 scharfe und für beide
Kategorien 25 Platzpatronen, sowie 10 Patronen Zielmunition;
ür die 4wöchige Uebung: bei der Infanterie 40, den Jägern 50 scharfe und für beide
Kategorien 25 Platzpatronen, wis 10 Patronen Zielmunition;
c. für die 14tägige Uebung: bei der Infanterie 25, den Jägern 40 scharfe und für beide
Kategorien 25 Platzpatronen.
Die Zielmunition ist von den bezüglichen Truppentheilen fertig zu liefern und denselben hierfür
das von den Ersatz-Reservisten verschossene und wieder aussnefundene Beei als Aequivalent zu überlassen.
Für die Ersatz-Reservisten der Fußartillerie und der Pioniere sind für die erste und zweite
Uebung pro Mann 8 scharfe, bei der Fußartillerie 5, den Pionieren 10 Platzpatronen, außerdem
bei letzteren die Materialien zu 5 Patronen Zielmunition zu verabfolgen.
Außerdem werden jedem Pionier-Bataillon, bei welchem eine Uebung von Ersatz-Reservisten
stattfindet, zur Einübung des Feldmineur-Dienstes
50 kg Minenpulver,
50 Schießbaumwoll-Prismen,
20 Schießwoll-Bohr-Patronen,
30 Sprengkapseln und
20 Zündpatronen
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ewährt.
6 De nach den Uebungen vorhandenen Patronenhülsen und Packschachteln, sowie auch das Blei
bei den Ssatz Reseroisten der Fußartillerie und Pioniere sind sämmtlich unentgeltlich an die
Artillerie-Depots abzuliefern. In Betreff der Kontrole über die abgegebenen Materialien wird auf
§. 16, 9 des Uebungsmunitions-Etats Bezug genommen.
Die Hülsen können, ohne daß die Zündhütchen aus denselben entfernt sind, und im ungereinigten
G Lan die Artillerie-Depots zurückgegeben werden. ·
n Betreff der Geschützmunition für die Uebungen der Ersatz-Reservisten der Fußartillerie, sowie
der für Batterie-Baumaterial und Ziele für Artillerie-Schießübungen zu gewährenden Gelder erfolgt
besondere Bestimmung.
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11) An Selbstbewirthschaftungs-Fonds werden auf die Dauer der 10wöchigen Uebung für jeden Mann:
a. Allgemeine Unesten EEIIEEEIEIIEBEEIEIEIIIIIE
.Scheibengeld:
bei der Infanterie und den Jägeen J300
bei der Fußartillerie und den Pionierrn: 10.