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2) Mit Militärzügen:
Dieselben werden grundsätzlich mit der Ringbahn und nur zwischen den Richtungen Eistein
Frankfurt a0O. einer= und Hamburg, Lehrte, Magdeburg, Belzig andererseits über die Ferngeleise
der Stadtbahn durch Berlin geführt.
Falls die Belegung der Stadtbahn durch den öffentlichen Verkehr eine prompte Ueberführung nicht
gestattet, kann der Weg über die Ringbahn im Einvernehmen der zuständigen Militärbehörden und
ver Hab mverwaltung genommen werden. Sprengstoffe in Packgefäßen gehen ausschließlich über die
ingbahn.
Erläuterungen.
#.) Die Personen-Außenbahnhöfe sind:
Schlesischer, Görlitzer, Anhalter, Militär-, Potsdamer, Charlottenburger, Lehrter, Hamburger und
Stettiner Bahnhof.
**) Die Fahrt über Stadt= und Ringbahn wird auf dem Requisitionsschein nach Anfangs-, Durchgangs-
und Endpunkt deutlich bezeichnet.
**# ) Die Benufung der Kurier= und Schnellzüge und der dem Stadtverkehr dienenden Stadtbahnzüge ist
ausgeschlossen und die Beförderung nur auf die Vorortzüge und die gewöhnlichen Personenzüge des
Fernerkehes bis zu (von) den Fernstationen Charlottenburg, Jhechstunte und Alexanderplatz (die
inrichtungen der letzteren beiden Stationen gestatten jedoch nicht die Aufstellung und Einrangirung
von Leservewagen), sowie auf die Ringbahnzüge bis zu und von allen Stationen der Ringbahn
ausgedehnt.
awieweit. unabhängig von Vorstehendem Militärpersonen und Transporte auf Militärbillets
mit Eil= und Schnellzügen nach und von Berlin sowie über die Ferngeleise der Stadtbahn
innerhalb Berlins befördert werden können, wird von Zeit zu Zeit durch das Armee-Verordnungs-
Blatt besonders bekannt gemacht.
Zur Zeit haben nur der Schlesische und Charlottenburger Bahnhof durch das Ferngeleise der Stadtbahn
unter sich und beide mit dem Potsdamer Bahnhof durch die Südringbahn direkte Zug-Verbindung.
Berlin, den 10. März 1884.
Vorstehendes wird unter Hinweis auf den beigefügten Situationsplan der Berliner Stadt= und
Ringbahn und den im Armee-Verordnungs-Blatt für 1883 S. 147 veröffentlichten Kilometerzeiger mit dem
Hinzufügen zur allgemeinen Keuntniß gebracht, daß 4
1) bei militärischer Benutzung der Stadtbahn (Fernverkehr) im Verkehr mit Preußischen Staats= und
zuier Staat verwaltung Hehenden Eisenbahnen ein besonderer Requisitionsschein für die erstere nicht
erforderlich ist; «
2) nach Vereinbarung zwischen den Verwaltungen sämmtlicher in Berlin mündenden Eisenbahnen
Militärtransporte im Transit über die Berliner Ringbahn auf Grund eines Reguisitionsscheins
befördert werden. Es würde also z. B. für einen Transport von Cüstrin nach Magdeburg einschließlich
der Berliner Ringbahn ein Requisitionsschein genügen.
Die am Schlusse des Erlasses vom 7. Mai 1873 (A.-V.-Bl. S. 145) getwoffene Bestimmung, nach
welcher für die Militärtransporte über die frühere Berliner Verbindungsbahn besondere Reguisitionsscheine
auszustellen sind, tritt außer Kraft.
Bekuchich der in Berlin ankommenden und abgehenden Eisenbahnzüge wird auf die Vorbemerkungen
zu Nr. 725 und die Zusammenstellung Nr. 726 des Reichs-Kursbuchs vom 1. Februar d. J. hingewiefen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 484. 2. M. O. D. 3. v. Hartrott. v. Funck.
Nr. 53
Eröffnung einer neuen Eisenbahn.
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Berlin, den 10. März 1884.
Die Eisenbahnstrecke Greuzehal--ilchenbach in Westfalen ist dem Betriebe übergeben worden.
riegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. v. Funck.
No. 220/2. Nl. O. D. 3.