Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

67 — 
2) Mit Militärzügen: 
Dieselben werden grundsätzlich mit der Ringbahn und nur zwischen den Richtungen Eistein 
Frankfurt a0O. einer= und Hamburg, Lehrte, Magdeburg, Belzig andererseits über die Ferngeleise 
der Stadtbahn durch Berlin geführt. 
Falls die Belegung der Stadtbahn durch den öffentlichen Verkehr eine prompte Ueberführung nicht 
gestattet, kann der Weg über die Ringbahn im Einvernehmen der zuständigen Militärbehörden und 
ver Hab mverwaltung genommen werden. Sprengstoffe in Packgefäßen gehen ausschließlich über die 
ingbahn. 
  
Erläuterungen. 
#.) Die Personen-Außenbahnhöfe sind: 
Schlesischer, Görlitzer, Anhalter, Militär-, Potsdamer, Charlottenburger, Lehrter, Hamburger und 
Stettiner Bahnhof. 
**) Die Fahrt über Stadt= und Ringbahn wird auf dem Requisitionsschein nach Anfangs-, Durchgangs- 
und Endpunkt deutlich bezeichnet. 
**# ) Die Benufung der Kurier= und Schnellzüge und der dem Stadtverkehr dienenden Stadtbahnzüge ist 
ausgeschlossen und die Beförderung nur auf die Vorortzüge und die gewöhnlichen Personenzüge des 
Fernerkehes bis zu (von) den Fernstationen Charlottenburg, Jhechstunte und Alexanderplatz (die 
inrichtungen der letzteren beiden Stationen gestatten jedoch nicht die Aufstellung und Einrangirung 
von Leservewagen), sowie auf die Ringbahnzüge bis zu und von allen Stationen der Ringbahn 
ausgedehnt. 
awieweit. unabhängig von Vorstehendem Militärpersonen und Transporte auf Militärbillets 
mit Eil= und Schnellzügen nach und von Berlin sowie über die Ferngeleise der Stadtbahn 
innerhalb Berlins befördert werden können, wird von Zeit zu Zeit durch das Armee-Verordnungs- 
Blatt besonders bekannt gemacht. 
Zur Zeit haben nur der Schlesische und Charlottenburger Bahnhof durch das Ferngeleise der Stadtbahn 
unter sich und beide mit dem Potsdamer Bahnhof durch die Südringbahn direkte Zug-Verbindung. 
Berlin, den 10. März 1884. 
Vorstehendes wird unter Hinweis auf den beigefügten Situationsplan der Berliner Stadt= und 
Ringbahn und den im Armee-Verordnungs-Blatt für 1883 S. 147 veröffentlichten Kilometerzeiger mit dem 
Hinzufügen zur allgemeinen Keuntniß gebracht, daß 4 
1) bei militärischer Benutzung der Stadtbahn (Fernverkehr) im Verkehr mit Preußischen Staats= und 
zuier Staat verwaltung Hehenden Eisenbahnen ein besonderer Requisitionsschein für die erstere nicht 
erforderlich ist; « 
2) nach Vereinbarung zwischen den Verwaltungen sämmtlicher in Berlin mündenden Eisenbahnen 
Militärtransporte im Transit über die Berliner Ringbahn auf Grund eines Reguisitionsscheins 
befördert werden. Es würde also z. B. für einen Transport von Cüstrin nach Magdeburg einschließlich 
der Berliner Ringbahn ein Requisitionsschein genügen. 
Die am Schlusse des Erlasses vom 7. Mai 1873 (A.-V.-Bl. S. 145) getwoffene Bestimmung, nach 
welcher für die Militärtransporte über die frühere Berliner Verbindungsbahn besondere Reguisitionsscheine 
auszustellen sind, tritt außer Kraft. 
Bekuchich der in Berlin ankommenden und abgehenden Eisenbahnzüge wird auf die Vorbemerkungen 
zu Nr. 725 und die Zusammenstellung Nr. 726 des Reichs-Kursbuchs vom 1. Februar d. J. hingewiefen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 484. 2. M. O. D. 3. v. Hartrott. v. Funck. 
Nr. 53 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
— 
— 
  
Berlin, den 10. März 1884. 
Die Eisenbahnstrecke Greuzehal--ilchenbach in Westfalen ist dem Betriebe übergeben worden. 
riegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. v. Funck. 
No. 220/2. Nl. O. D. 3. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.