Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Anwe dun findet. 
Die Kleiderkassen -Beiträge der bei der Inspektion der Gewehrfabriken befindlichen Direktions- 
Assistenten, Jeugosftzier- und Zeugfeldwebel sind durch Vermittelung der Korps-Zahlungsstelle an die Kasse 
der Gewehrfabrik zu Spandau einzuzahlen. 
insichtlich der Einrichtung und Verwaltung cc. der Kleiderkassen bei den vorbezeichneten Instituten 
(Anstalten) gelten die auf die Offizier-Kleiderkassen Bezug habenden Festsetzungen des Geldverpflegungs- 
Reglements für das Preußische Heer im Frieden und des Reglements über das Kassenwesen bei den Truppen 
nebst den zu letzterem erlassenen speziellen Bestimmungen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 210/2. 31. N. O. D. 3. 
Nr. 61. 
Generalstabs-Uebungsreisen bei den Armee-Korps im Jahre 1884. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs,Uebungoreisen bei 
dem Garde-Korpö, dem I., 2., 3., 4., 5., C., 11., 14. und 15. Armee-Korps staitfinden. Das Kriegs- 
kH, 2., 3., 4., 5 
Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Wilhelm. 
Bronfart v. Schellendorff. 
Berlin, den 13. März 1884. 
Berlin, den 25. März 1884. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
Vronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 431/90. A. 2. 
Nr. 62. 
Dislokation des 2. und Füsilier-Bataillons 4. Westfälischen Infanteric-Regiments Nr. 17. 
Berlin, den 25. März 1884. 
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 20. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach den diesjährigen 
Herbstübungen das 2. Bataillon 4. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 17 von Neu-Breisach nach 
Mülhausen i. E. und das Füsilier-Bataillon desselben Regiments von Mülhausen i. E. nach Neu Breisach 
zu verlegen sind, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 80 4. J. A. 1.
	        
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