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Nr. 63.
Dislokation der reitenden Abtheilung 1. Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2.
Berlin, den 26. März 1884.
Miteelst Merhöchster Kabinets-Ordre vom 20. Dezember v. Is. ist bestimmt worden, daß die reitende
Abtheilung 1. Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2 zum 31. März 1884 von Gartz a. O. nach
Belgard zu verlegen ist, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium. "
Bronsart v. Schellendorff.
No. 853. 3. A. 1.
Nr. 64.
Dislokation des Garde-Schühen-Bataillons.
Berlin, den 28. März 1884.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 27. d. Mts. ist bestimmt worden, daß das Garde-Schützen-
Bataillon am 30. September d. J. von Berlin nach Aichterfelde zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß
der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 961. 3. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 65.
Abänderung der Verwaltungs-Vorschriften für die technischen Institute der Artillerie.
Berlin, den 20. März 1884.
In Abänderung der 46—48 bezw. 145 der Vorschrift für die Verwaltung der technischen Institute der
Artillerie erxcl. Huler abriken, und der §§. 51 bezw. 135 der Vorschrift für die Verwaltung der Pulver-
fabriken wird hiermit Nachstehendes bestimmt:
1) Die Vertretung der Rechnungsführer bezw. Rendanten bei den technischen Instituten der Artillerie
hat künftig nach Analogie der ös. 70 und 71 der Vorschrift für die Verwaltung der Artillerie-
Depots grundsätzlich durch den nächstältesten Zeugossizier, — bei denjenigen Instituten, bei welchen
außer dem Rechnungsführer bezw. Rendanten Zeugoffiziere nicht angestellt sind, durch den Materialien=
Verwalter — zu erfolgen. ·
2) Die im Bereich der Verwaltung der technischen Institute der Artillerie geleisteten Zahlungen an
Gehältern und Zulagen des Militärpersonals bezw. an Remunerationen des Betriebspersonals, soweit
dasselbe bestimmungsgemäß nicht Jahresquittungen auszustellen hat, sind künft nach Analogie des
8 324 bezw. Beilage 14 der Vorschrift für die Verwaltung der Artillerie-Depots durch
. ahlungslisten (statt — wie bisher — durch Monatsquittungen) zu belegen.
Kriegs-Ministerium.
No. 331/3. 84. Art. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 66.
Nachträge zu Dienstvorschriften.
Berlin, den 21. März 1884.
Zu der „Vorschrift für die Verwaltung der Artillerie-Depots“ und der orhr über das Geschäfts-
verfahren bei den technischen Revisionen im Bereiche der Artillerie-Depots“ u11 achträge erschienen, welche
den betreffenden Kommandobehörden rc. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zu-
gehen werden.
Kriegs-Ministerium.
No. 590/3. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff.