Metadata: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Bezirk der Aufschlageinnehmerei. 
Nummer des Brennerei-Inventariums. 
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147 
Beilage 1V. 
Zu F. 7 Ziff. 1. 
Nummer . . . . der Belege. 
Anmeldung der Räume und Geräthe, 
welche 
zur Brennerei des 
Anleitung 
zum Gebrauch für den Inhaber der Betriebs-Anstalt. 
1) Diese Anmeldung ist von dem Inhaber der Be 
triebs-Anstalt der Aufschlageinnehmerei des Be- 
zirks in doppelter Ausfertigung dann zu über- 
geben, 
a) wenn eine Betriebs-Anstalt neu errichtet 
worden oder 
N. N. zu N. gehören. 
Angabe 
"„ der Räume und ihrer Lage. 
1 
Das Brennerei-Lokal befindet sich auf dem Hofe in 
dem Seitengebäude rechter Hand. 
Zur Aufstellung der Maischgefäße dient der unter 
dem Brennerei-Lokal befindliche Keller. 
b) wenn die vorhandene Anmeldung irgendwie 
undeutlich geworden ist. 
2) Es sind alle zur Betriebs-Anstalt gehörigen oder 
in den Räumen derselben stehenden Geräthe, mit: 
alleiniger Ausnahme der kleinen nur 
zum 
Schöpfen und Füllen bestimmten Gefäße, des- 
gleichen der Röhrenleitungen und Pumpen auf- 
zunehmen. 
3) Jedes Geräth ist einzeln zu verzeichnen, wobei · 
zu beobachten ist, daß die Destillir-Geräthe mit 
einer besondern Nummernfolge und die übrigen 
Gefäße gleichfalls mit einer besondern Nummern- 
folge aufzuführen sind. 
4) Der Inhaber der Betriebs-Anstalt hat um- 
stehend nur die drei ersten Spalten auszufüllen 
und seine Eintragung am Schlusse mit der An 
gabe des Tags und seiner Namensmnterschr st zu 
vollziehen.
	        
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