Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
18. Jahrgang. gerlin, den 23. April 1884. Nr. 8. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4. 50 A. Abonnirt kann werden: GAußerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Sei Thterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet z197. nach der Anzahl 
Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berech nel, falls nicht für einzelne Nummern noch 
ner,de eine Nertzermäßegun festgesetzt ist. — Die Expedition liefert iee nur l!l einer Seite bedruckte, gn 
Einkleben in die Akten geeignete ¾rluarkt. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 .K. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 74. 
Auflösung des Haf d ie· K dos in Swinemünde. 
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht ben 26. März d. J. genehmige Ich, d 
h, daß das Hafengendarmerie- 
Kommando zu Swinemünde aufgelst wird. Sie haben hiernach das Wäte zu Ah d ba 9 
Berlin, den 29. März 1884. 
  
Wilhelm. 
4 4 * v. Scholz. Bronsart v. Schellendorff. 
An den Finanz-Minister und an den Kriegs-Minister. 
Berlin, den 3. April 1884. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronfart v. Schellendorff. 
No. 63/4. A. 1. 
Nr. 75. 
Aufforderung zu einer Preisbewerbung für neue Modelle mehrerer Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke 
der Infanterie. 
Berlin, den 18. April 1884. 
1) Es sollen neue Modelle 
a. des Helms, 
b. des Tornisters bezw. einer zum Tragen des Infanterie-Gepäcks dienenden anderweiten Ein- 
richtung —. — nlist Kochgeschirr, Patrontaschen und dem zu allen diesen Theilen erforderlichen Riemzeuge 
. der Feld flasche, 
d. des Brotbeutels, 
e. der Marschstiefel, 
l. der zweiten (leichteren) Fußbekleidung, 
durch eine Preisbewerbung gewonnen werden, an welcher alle Angehörigen des Friedensstandes 
und des Beurlaubtenstandes des Deutschen Heeres, die Offiziere zur Disposition und die Offiziere 
außer Diensten sich betheiligen dürfen. 
2) An Preisen werden ausgeworfen: 
zu a, e und fje ein erster Preis von 1000 M, 
je ein zweiter Preis von 100 A
	        
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