Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

Aach Nr. 102. 
achträge zu Dieustvorschriften. 
" 3 fworschri Berlin, den 13. Mai 1885. 
*P der „Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depot-Bestände bei der Aufbewahrung und beim 
ransport“, der „Vorschrif für die Verwaltung des Uebungs-Materials der Fuß-Artillerie und der hierzu 
gewährten Gelder“ und der „Vorschrift für die Ueberweisung der Bedürfnisse zu den Schießübungen und 
den Instruktions-Laboratorien-Arbeiten der Artillerie und für die Verwaltung der Schießübungsgelder (Schießplatz- 
Verwaltungs-Vorschrift)“ Sind Nachträge erschienen, welche den betreffenden Kommandobehörden rc. in der 
erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen werden. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 411/5. Art. 1. 
  
Nr. 103. 
Uebungen der Ersatz-Reservisten für das Etatsjahr 1885/86. 
Berlin, den 13. Mai 1885. 
Unter Bezugnahme auf Passus 9 der Ausführungs-Bestimmungen zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 
19. März 1885 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 6 — wird festgesett, daß zum Zweck der Ablieferung der 
bei den vorerwähnten Uebungen im Gebrauch gewesenen Waffen an die Artillerie-Depots, von Seiten der 
Truppentheile Abgabe-Kommissionen nicht zu kommandiren sind. 
Kriegsministerium. 
No. 156/5. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 104. 
Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. 
Berlin, den 21. April 1885. 
Die vorbezeichnete Vorschrift ist unter Berücksichtigung der seit ihrem Erscheinen ergangenen und einiger 
außerdem nöthig gewordenen Abönderungen neu gedruckt worden. 
Den Kommando= und Militär-Verwaltungs-Behörden werden die erforderlichen Exemplare des Neu- 
drucks nebst dem Vertheilungsplan per Couvert zugesandt werden, wogegen die laut Erlasses vom 7. November 1878 
— Nr. 336/9 Art. 1 — aus erebene erste Auflage außer Kraft tritt. · 
Die qu. Vorschrift er Könglichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin SW., 
HSohstraße 68—70, in Verlag gegeben worden und beträgt der Ladenpreis Eine Mark für ein gebundenes 
xemplar. 
  
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 94/1. Art. 1. v. Hänisch. Müller. 
Nr. 105. 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
  
Berlin, den 30. April 1885. 
Die Eisenbahnstrecke Wengerohr —Wittlich ist dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 737/4. M. O. D. 3. v. Hartrott. Nitschmann. 
Nr. 106. 
Abänderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. 
Nachdem bestimmt worden ist, daß das Landwehr-Bezirks-Kommando Berlin vom 1. April d. J. ab in zwei 
Regimenter mit der Bezeichnung. 
eserve-Landwehr-Reaiment (1. Berlin) Nr. 35, 
Reserve-Landwehr-Regiment (2. Berlin) Nr. 35 
zu zerfallen hat, wird die dem §F. 1 Theil I der Wehrordnung vom 28. September 1875 als Anlage 1 
 
	        
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