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Armee-Verordnunge-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
19. Jahrgang. Berlin, den 16. Jannar 1885. Nr. 1.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 1.
Anlegung von Traner ans Anlaß des Ablebens des General-Obersten von der Kavallerie
« Prinzen Angust von Württemberg Königliche Hoheit.
Um das Andenken des in Gott ent chlafenen General-Obersten von der Kavallerie Prinzen
August von Württemberg Königliche oheit zu ehren und in dankbarer Erinnerung an die hohen
Verdienste, welche sich der Verstorbene in riner treuen und festen Anhänglichkeit an Mich und
Meine Armee, als langjähriger kommandirender General des Garde-Korps, insbesondere aber als
dessen ruhm= und siegreicher Führer in zwei Kriegen erworben hat, bestimme Ich hierdurch, daß
die Offizire des Garde-Korps 5 Tage, diejenigen Meines 1. Garde-Regiments zu Fuß und des
Garde-Kürassier-Regiments 10 Tage Trauer (Flor um den linken Unterarm) anzulegen haben.
Das General-Kommando hat hiernach das Erforderliche bekannt zu machen.
Berlin, den 13. Januar 1885.
Wilhelm.
An das General-Kommando des Garde-Korps.
Ich bestimme hierdurch, daß die Offiziere des Posenschen Ulanen-Regiments Nr. 10, um
das Andenken ihres in Gott entschlafenen Chefs, des General-Obersten von der Kavallerie Prinzen
August von Württemberg Königliche Hoheit, in um das Vaterland und um die Armee wohl-
verdienter Weise zu ehren, 14 Kag- Trauer (Flor um den linken Unterarm) anzulegen haben.
Das General-Kommando hat hiernach das Erforderliche bekannt zu machen.
Berlin, den 13. Januar 1885.
Wilhelm.
Berlin, den 14. Januar 1885.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hiermit auf Allerhöchsten Befehl zur
Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
An das General-Kommando des V. Armee-Korps.
No. 100 2/1. 85. K. N.