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Nr. 2.
Kaiserpreise für die besten Schützen bei der Militär-Schießschule unter den zum jedesmaligen Lehrkursus
küerdreise aelbese und Unteroffzieren, sowie unter den Mannschafen her Seligen sebruar
Auf den Mir gehaltenen Portrag enehmige Ich, daß bei der Militär-Schießschule am Schluß eines jeden
Lehrkurfus für die kommandirten fbhier. und Unteroffziere, sowie für die älteren nschee der Stamm-
Kompagnie ein Preisschießen stattfindet, bei welchem in Meinem Namen an die besten Schützen Preise zur
Vertheilung gelangen, welche mit einer entsprechenden Bezeichnung, sowie dem Namen des Beliehenen zu
versehen sind. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 21. November 1884.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Berlin, den 1. Januar 1885.
v Vorstehende Alerhochse Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß die näheren Ausführungsbestimmungen der Inspektion der Infanterieschulen zugehen werden.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 732/11. 84. A. 2.
Nr. 3.
Zusormetionskarsus für Regiments-Kommandeure bezw. ältere Stabsoffiziere 2c. bei der Militär-
chießschule. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungskommission für 1885.
Auf den Mir chaltenen Vortrag bestimme Ich, daß auch im Jahre 1885 ein formationskursus bei der
Militär-Schießschule abzuhalten ist. Zu diesem Kursus, welcher vom 29. September bis einschl. 9. Oktober 1885
zu dauern hat, sind zu kommandiren: #
die zu einem solchen Kursus noch nicht herangezogenen Regiments-Kommandeure der Infanterie
"= bezw. Kommandeure der Jäger-Bataillone,
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von jedem Armee-Korps 2, vom XI. Armee-Korps 3 ältere Stabsoffiziere der Infanterie, 4 Offtziere
des Generalstabes, die Kommandeure der ünteroffizierschulen und je ein Regiments-Kommandeur
der Kavallerie vom I., III., IV. und XV. Armee-Korps.
Die Lehrkurse der Militär-Schießschule haben in der üblichen Zahl und Dauer stattzufinden. Außerdem ist
in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1885 ein Lehrkursus Muhacten, zu welchem von jedem Pionier-Bataillon
1 Offizier und 2 Unteroffiziere zu kommandiren sind. Auch ist die Zahl der zu der Militär-Schießschule im
Jahre 1885 heranzuziehenden sel- um 2 Lieutenants zu vermehren. Die Ergänzung des Personals
der Gewehr-Prüfungskommission hat in derselben Weise wie bisher zu erfolgen. Das Kriegs-Ministerium
hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 11. Dezember 1884.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Berlin, den 26. Dezember 1884.
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium:
A. Informationskursus für ältere Stabsoffiziere 2c. bei der Militär-
e K e.
1) Die Designirung der Theilnehmer am Informationskursus ist den Königlichen General-Kommandos
bezw. der L#migichen Inspektion der Jäger und Schützen, der Königlichen Inspektion der Infanterie-
schulen, sowie dem Chef des Generalstabes der Armee überlassen.