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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
19. Jahrgang. Herlin, den 7. Juni 1885. Nr. 11.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 109.
Anlegung von Traner für den verewigten General der Infanterie Fürsten von Hohenzollern
Königliche Hoheit.
Ich wünsche, daß Meine Armee an Meiner aufrichtigen und tiefen Trauer um den hochverdienten
verewigten General der Infanterie Fürsten von Hohenzollern Königliche Hoheit Theil nimmt und
bestimme demzufolge, daß die Offiziere des 1. Magdeburgischen Infanterie-Regiments Nr. 26
und die des Hohenzollernschen Füfilier-Regiments Nr. 40 vierzehn Tage, die in den Hohen-
zollernschen Landen garnisonirenden Offiziere dagegen vier Wochen Trauer (Flor um den linken
Unterarm) anzulegen haben.
Berlin, den 3. Juni 1885.
Wilhelm.
An' das General-Kommando des IV. Armee-Korps.
- -Vlll. - -
-TXIV. -
Berlin, den 6. Juni 1885.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 443/6. 85. Kr. M.