Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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7) Die militärärztliche Untersuchung und Attestausstellung erfolgt auf Requisition desjenigen Bezirks- 
Kommandos, bei welchem der Aspirant den behüglic en Antrag gestellt bat (vergl. 3. Nachtrag zur 
Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär ienstfchigkeit und zur Ausstellung von Attesten vom 
8. April 1877, Seite 8, Zusatz zu 
Die Messung der Körpergröß 
  
8. 86). 
e des Aspiranten ist durch das Bezirks-Kommando zu veranlassen 
und das Resultat der Messung dem untersuchenden Militärarzt rechtzeitig zu übermitteln. 
8) Das militärärztliche Attest ist nach 8. 34, 1 a. b. d. e. g. i. m. o. der Dienstanweisung 2c. vom 
8. April 1877 auszustellen. 
Ad m. hat sich dasselbe darüber auszusprechen, ob der Untersuchte im Verhältniß zu seinem 
Alter körperlich gut, Fenügend oder mangelhaft entwickelt ist, sowie ob derselbe voraussichtlich nach 
beendeter Lehrzeit völlig felddienstfähig und brauchbar für die Jägerwaffe sein wird. 
9) Das militärärztliche Attest ist seitens des Bezirks-Kommandos dem Untersuchten verschlossen unter 
der Adresse desjenigen Oberforstmeisters, bei welchem die Anmeldung beabsichtigt wird, zu übermitteln. 
Kriegsministerium. 
No. 1925/4. 85. M. M. A. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 112. 
Abänderung der Beilage 23 der Vorschrift für die Berwaltung der Pulverfabriken. 
Berlin, den 18. Mai 1885. 
a. Der Einnahme-Titel II — S. 166 — erhält nachstehende Fassung: 
Outückeinnahmen, welche dem Etat für das Artillerie= und Waffenwesen zu 
ute gehen: . 
1) Zeugpersogaal 
2) Feuerwerkspersonal. · « · 
Die bisherigen Einnahme-Titel II bis IV erhalten die Bezeichnung III bis V. 
b. Der Ausgabe-Titel 1 — S. 169 — erhält nachstehende Bezeichnung: 
I. Ausgaben für Rechnung des Etats für das Artillerie= und Waffenwesen: 
1) Zeugpersonal, 
2) Feuerwerkspersonal. # 
Die bisherigen Ausgabe-Titel 1 bis III erhalten die Bezeichnung lIl bis IV. 
Kriegsministerium. 
No. 779/4. 85. Art. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 113. 
Auderweitige Berechnung der für die Verleihung der Landwehr-Dienstauszeichnung an Offiziere 2c. 
maßgebenden Dienstzeit. . 
Berlin, den 23. Mai 1885. 
J Abänderung der Verfügung vom 30. März 1880 zu Schema 3 des §S. 3 der Anlage 2 der Landwehr- 
rdnung wird hierdurch bestimmt, daß die Dienstzeit der mittelst Gesuchslisten pro“ Juni zur Landwehr-Dienst- 
auszeichnung in Vorschlag zu bringenden Offiziere 2c. bis ultimo September des laufenden Jahres, diejenige 
der in die Gesuchslisten pro Dezember aufzunehmenden Offiziere 2c. hingegen bis ultimo März des kommenden 
Jahres zu berechnen ist. 
Kriegsministerium. 
No. 569. 5. 85. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
« Nr. 114. 
Wiedereinziehung überhobenen Diensteinkommens von aus dem Dienste ausgeschiedenen Beamten. 
Berlin, den 24. Mai 1885. 
In Fällen der Austlösung des Beamtenverhältnisses durch rechtskräftiges stasgerichtliches oder Disziplinar= 
urtheil, zufolge Ablaufs der Kündigungsfrist oder durch Entlassung der auf Probe oder Widerruf angestellten 
 
	        
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