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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
19. Jahrgang. Herlin, den 15. Juni 1385. Nr. 12.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 123.
Aulegung von Traner für den verewigten General-Feldmarschall Prinzen Friedrich Karl
von Preußen Königliche Hoheit.
Mein Haus, Meine Armee und unser ganzes Vaterland haben durch den heute erfolgten, Mich
ties erschütternden Tod meines Neffen, des Frinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hohen,
General-Feldmarschall, einen sehr schweren Verlust erlitten. Es werden viele Herzen mit Mir
trauern, die eine warme Empfindung für unsere Waffenehre haben und die dessen eingedenk sind,
daß der verstorbene Prinz, von frühester Jugend an, der Armee mit allem seinem Denken und
Streben angehörte, deß ganz jung schon sein Blut für die Wosehrt floß und daß er dann in
drei Kriegen Armeen fortgesetzt zum Ruhme und zum Siege geführt hat. Hohe Ehre sei seinem
Angedenken, welches Jür alle Zeiten in der Geschhte die eines Preußischen Prinzen würdige
Stelle finden wird. Der Armee aber wird es ein tief empfundenes Bedürfniß sein, auch die
äußeren Trauerzeichen für den in derselben so hoch verehrten Prinzen anlegen zu dürfen und
bestimme Ich hierzu Nachstehendes:
1) Sämmtliche Offiziere der Armee und Marine legen, vom cage des Eingangs dieser
Ordre ab, drei Wochen hindurch den Trauerflor um den linken Unterarm an.
2) Bei dem 8. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 64 (Prinz Friedrich Karl von
Preußen) sowie bei dem 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1 und dem Brandenburgischen
Husaren-Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, währt diese Trauer vier Wochen.
Sie haben hiernach an die Armee das Weitere möglichst beschleunigt zu veranlassen.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Der Kriegemirister
To. 1133.6. K. M. Bronfart v. Schellendorff.