Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
19. Jahrgang. Herlin, den 15. Juni 1385. Nr. 12. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.&. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Bussendlungen, in Berlin bei der ition, K ße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben et sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 en wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermüßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 123. 
Aulegung von Traner für den verewigten General-Feldmarschall Prinzen Friedrich Karl 
von Preußen Königliche Hoheit. 
Mein Haus, Meine Armee und unser ganzes Vaterland haben durch den heute erfolgten, Mich 
ties erschütternden Tod meines Neffen, des Frinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hohen, 
General-Feldmarschall, einen sehr schweren Verlust erlitten. Es werden viele Herzen mit Mir 
trauern, die eine warme Empfindung für unsere Waffenehre haben und die dessen eingedenk sind, 
daß der verstorbene Prinz, von frühester Jugend an, der Armee mit allem seinem Denken und 
Streben angehörte, deß ganz jung schon sein Blut für die Wosehrt floß und daß er dann in 
drei Kriegen Armeen fortgesetzt zum Ruhme und zum Siege geführt hat. Hohe Ehre sei seinem 
Angedenken, welches Jür alle Zeiten in der Geschhte die eines Preußischen Prinzen würdige 
Stelle finden wird. Der Armee aber wird es ein tief empfundenes Bedürfniß sein, auch die 
äußeren Trauerzeichen für den in derselben so hoch verehrten Prinzen anlegen zu dürfen und 
bestimme Ich hierzu Nachstehendes: 
1) Sämmtliche Offiziere der Armee und Marine legen, vom cage des Eingangs dieser 
Ordre ab, drei Wochen hindurch den Trauerflor um den linken Unterarm an. 
2) Bei dem 8. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 64 (Prinz Friedrich Karl von 
Preußen) sowie bei dem 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1 und dem Brandenburgischen 
Husaren-Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, währt diese Trauer vier Wochen. 
  
  
  
Sie haben hiernach an die Armee das Weitere möglichst beschleunigt zu veranlassen. 
Berlin, den 15. Juni 1885. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
  
Berlin, den 15. Juni 1885. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Der Kriegemirister 
To. 1133.6. K. M. Bronfart v. Schellendorff. 
   
	        
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