Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
19. Jahrgang. ferlin, den 20. Juni 1885. Nr. 13.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 124.
Trauer um den verewigten General-Feldmarschall Freiherrn von Mantenffel.
Gottes ung hat Mir, Meiner Armee und dem Vaterlande durch den Tod des General-
ldmarschalls Freiherrn von Manteuffel wiederum einen sehr schweren Verlust auferlegt. Wir
aben uns dem Willen des Allmächtigen Gottes zu en, aber unsere Herzen trauern tief und
wer um diesen, in so vielen besonders wichtigen Stellungen hochverdienten und hochbewährten
ann, den Mein wärmster Dank zu seiner letzten Ruhestätte geleitet und dessen treue Dienste
Ich wahrlich schmerzlich vermissen werde. Es wird den Empfindungen der Armee voll und gan
entsprechen, für ihn, der so viel für die Armee gethan, Trauer anzulegen, welche — wie JI
ierdurch bestimme — von sämmtlichen Offizieren der Armee und Marine 8 Tage, von den
ffizieren des X V. Armee-Korps, des 1. Garde-Dragoner-Regiments und des Rheinischen
Düagoner-Regiments Nr. 5 aber 14 Tage — Flor um den linken Unterarm — getragen werden
soll. Sie haben hiernach das Erforderliche bekannt zu machen.
Berlin, den 18. Juni 1885.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Berlin, den 20. Juni 1885.
Vorstehende Alterhöchste Kabinets-Ordre wird der Armee mit dem Hinzufügen bekannt
emacht, daß einer weiteren Allerhöchsten Bestimmung zufolge die Trauer um den General-
kuan Feeeberrn von Manteuffel überall beginnen soll, sobald die Trauer um den General-=
eldmarschall Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit beendet ist.
Kriegsministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 1567/6 85. Kr. N.