Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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5) Die Annahme und Rückgabe der Kaution erfolgt auf Anweisung derjenigen Intendantur, welcher 
der betreffende Truppentheil 2c. in Bezug auf das Kassen= u echnungswesen zugekgeit ist. 
Nach der Demobilmachung tritt hierfür diejenige Intendantur ein, auf welche die Abwickelungs- 
angelegenheiten des Truppenhheils 2c. übergehen. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 538. 5. 85. M. 0. D. 3. 
  
Nr. 131. 
Bekanntmachungen von Submissions- und Lizitations-Terminen. 
Berlin, den 15. Juni 1885. 
Die durch Bekanntmachungen von Submissions= und Lizitations-Terminen entstehenden Kosten sind fortan 
auf Reichsfonds zu übernehmen und bei Lieferungen und Leistungen unter denjenigen Titeln, welchen die 
Kosten für jene zur Last fallen, zu verrechnen, bei Einnahmen aus Verkäufen aber vom Erlöse in Abzug 
zu bringen. 
Durch kurze assun und praktische Anordnung der Inserate sind die Insertionskosten in mäßigen 
Grenzen zu halten. ollen Uomissions- 2c. Termine durch die amtlichen Organe (Amtsblätter und Reichs= 2c. 
Anzeiger) bekannt gemacht werden, so sind die bezüglichen Annoncen denselben zur kostenfreien Aufnahme 
  
zu übersenden. 
Kriegsministerium. 
No. 317/4. 85. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 132. 
Berkäfe von Mobilien im Submissionswege. 
Berlin, den 15. Juni 1885. 
Bei Verkäufen von Mobilien im Submissionswege ist von dem Abschluß förmlicher Verträge Abstand zu 
nehmen. Durch schriftliche Mittheilung von der Annahme der Bestgebote werden die Verträge perfekt. 
Krieg sministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 317/4. 85. Art. 1. 
  
Nr. 133. 
Auflösung des Festungsgefängnisses in Mainz. 
Berlin, den 20. Juni 1885. 
Das Festungsgefängniß in Mainz wird zum 1. Oktober d. Is. aufgelöst; Einstellungen von Verurtheilten 
in dasselbe finden Llertan nicht mesr statt. 
In der Uebersicht über die Ueberweisung der zu Festungsgefängnißstrafe verurtheilten Unterosfizeere 
tt ers 
und Mannschaften vom 23. August 1881 — Armee-Verordnungs-Bla 203 — treten folgende 
änderungen ein: 
Es sind fortan einzustellen die Verurtheilten: 
des Korpsgerichts XI. Armee-Korps, der Gerichte der 21. Division, der 22. Divifion, der Komman- 
danturen in Cassel und in Frankfurt a. M. 
in das Festungsgefängniß in Köln; 
der Gerichte der Großherzoglich Hessischen (25.) Division, des Gouvernements in Mainz und der 
Kommandantur in Destant fangniß in Nastat 
in das ngsgefängniß in Rastatt; 
des Gerichts der 13. rt ion " 
in das Festungsgefängniß in Wesel;
	        
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