Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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des Gerichts der 29. Division, soweit die Verurtheilten den im Elsaß garnisonirenden Truppen an- 
Kehören — 4. Westfälisches Infanterie-Regiment Nr. 17, 4. Badisches Infanterie-Regiment Prinz Wilhelm 
r. 112, Kurmärkisches Dragoner-Regiment Nr. 14 — 
# in das Festungsgefängniß in Straßburg i/E. 
# Die für die Auflösung des Festungsgefängnisses in Mainz zu treffenden besonderen Maßnahmen 
bleiben vorbehalten. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 360/5. 85. A. 2. 
  
Nr. 134. 
Abänderung der administrativen Bestimmungen über die jährlichen Uebungsreisen des Generalstabes. 
Berlin, den 27. Juni 1885. 
Der Schlußsatz im §. 17 der administrativen Bestimmungen über die jährlichen Uebungsreisen des General- 
stabes vom 19. Juni 1878 (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 14 nro 1878) wird, wie follg, abgeändert: 
„Die Bestimmung der mit Zustimmung des Chefs des Generalstabes der Armee zur Theilnahme 
an den Uehungsreien heranzuziehenden höheren Intendantur-Beamten erfolgt durch die kommandirenden 
Generale auf Vortrag der betreffenden Militär-Intendanten.“ 
Kriegsministerium. 
No. 2019/6. 85. K. M. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 135. 
Bestellung von Amtskantionen. 
Berlin, den 27. Juni 1885. 
Es wird gieur zur Keuntaiß der Armee gebracht, daß fortan auch die Obligationen der Prioritäts- 
Anleihen der Mün ber eonscheder. er Selezwiusce und der Halle-Sorau-Gubener Esenbahnen ur Bestellung 
von Amtskautionen nach aßgabe des §. 5 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der 
Bundesbeamten (Bundes-Gesetzblatt für 1869 Seite 161), zuzulassen sind. 
Kriegsministerium. 
No. 232/6. 85. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 136. 
Bescheinigung von Rechnungsbelägen. 
Berlin, den 27. Juni 1885. 
iuhn Zukunft sind die Rechnungsbeläge, welche auf Verträgen beruhen, seen in den betreffenden Kontrakten 
saentionalfaen festgestellt sind, mit einem Vermerke über die Einhaltung der kontraktlichen Lieferungs- 
en zu versehen. 
Z Wenn vese Einhaltung nicht erfolgt, die Konventionalstrafe aber eosdem nicht eingezogen bezw. 
nicht vereinnahmt ist, so zi dies auf den qu. Belägen unter Beifügung der betreffenden Verhandlungen, 
Verfügungen 2c. kurz zu erläutern. 
Kriegsministerium. 
No. 1218/1. 35. M. O. D. 4. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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