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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
19. Jahrgang. Berlin, den 14. August 1385. Nr. 16.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 156.
Entlassung der zu Uebungen eingezogenen Offiziere und Mannschaften des Benurlanbtenstandes.
Berlin, den 23. Juli 1885.
Z# Behebung entstandener Zweifel wird bestimmt, daß die in dem Erlaß vom 25. März 1880 — Armee-
erordnungs-Blatt S. 75/76 — hinsichtlich der Entlassung von Offizieren und Mannschaften des Beurlaubten-
standes getroffenen Festsetzungen nicht nur auf die 12= bezw. 13tägigen Uebungen, sondern auf alle
Uebungen Anwendung zu finden haben, zu welchen Offiziere oder Mannschaften des Beurlaubtenstandes
eingezogen werden. ·
Kriegsministerium.
J. V.
No. 1119. 6. A. 1. v. Hänisch.
Nr. 157.
Berechnung der Frachtkosten beim Eisenbahntrausport von Militärgnt.
B Berlin, den 8. August 1885.
ei Feststellung der Eisenbahn-Frachtgelder für Beförderung von Militärgut ist jede angefangene Zehntel-
Meile für ein volles Zehntel zu Ferchteen also beispielsweise eine ensfeuktirautssst i-e hur (1% Wel
auf 19,3 Meilen abzurunden.
Kriegsministerium.
No. 264/7. M. 0. D. 3. v. Hänisch.
Nr. 158.
Volkszählung am 1. Dezember 1885.
Berlin, den 11. August 1885.
Bedi der am 1. Dezember d. J. stattfindenden Volkszählung werden die Militärpersonen in derselben Weise
aufgenommen, wie die Civilpersonen. Für die militärischen Anstalten — Kasernen, Militär-Lazarethe 2c. —
liegt die Eintheilung der Jähltezirke den Kommandanten bezw. den Garnison-Aellesten ob, welchen seitens
der Lokal-Civilbehörden die e orderlichen formulare und sonstigen Mittheilungen rechtzeitig zugehen werden.
6 chcden von diesen Behörden bezüglich der Volkszählung eingehenden Regquisitionen ist thunlichst zu
entsprechen.
Kriegsministerium.
Bronsart v. Schellend
No. 30%. A. 2. v. Schellendorff