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Dies wird zur entsprechenden Nachachtung seitens der im Bereiche der Militär-Verwaltung bestehenden
Kassen mit dem Bemerken zur Kenntniß der Militärbehörden gebracht, daß die für die Löhnung der Mann-
schaften gebräuchlichen Formen hierdurch nicht betroffen werden.
Kriegsministerium.
No. 500/6. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 181.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten von bezw. nach Orten mit mehreren
Bahnhöfen.
Berlin, den 24. August 1885.
Unter Aufhebung entgegenstehender Bestimmungen wird bemerkt, daß bei der fnkafnkesserdernn von
Militärpersonen und Militärtransporten von bezw. nach Orten mit mehreren Bahnhöfen für die Wahl der
Abgangs= bezw. Ankunftsstation lediglich das dienstliche Interesse entscheidend ist.
Der hiernach als Anfangs= und Endpunkt zu benutzende Bahnhof muß in den Requisitionsscheinen
genau bezeichnet sein. #
Bezüglich der Eisenbahnbeförderung auf Requi itionsschein nach und von Berlin, sowie im Durch-
gangsverkehr durch Berlin bleibt, mit Rücksicht auf die Betriebsverhältnisse und Geleisanlagen der hier ein-
mündenden Bahnen bezw. der Stadtbahn, die durch Erlaß vom 10. März 1884 (Armee-Verordnungs-Blatt
S. 67) bekannt gemachte bezügliche Vorschrift maßgebend.
riegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J
No. 452/8. M. O. D. 3. Schulz. Nitschmann.
Nr. 182.
Ausgabe der Reparatur-Instruktion für den Revolver M/83.
Berlin, den 28. August 1885.
Den Kommando= und Militär-Verwaltun 6-Behörden werden die erforderlichen Exemplare der vorbezeichneten
Instruktion nebst Vertheilungs-Plan per Couvert zugesandt werden.
funch Im Druckvorschriften -Etat ist die qu. Instruktion unter Art. 1 Nr. 47 a (hinter Art. 1 Nr. 47)
aufzunehmen. 1
Die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W. Kochstraße 68—70, hat
die beregte Instruktion in Verlag erhalten. Der Ladenpreis beträgt 15 Pf. für ein geheftetes Exemplar.
Kriegsministerium. u Allgemeines Kriegs Oepartement.
.. .B.
No. 721/8. Art. 1. Müller. Habrecht.
Nr. 183.
Anlagen zu den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs-
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.
Berlin, den 29. August 1885.
Die Anlagen J., K. und L. zu den, den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern beigefügten, für den Umfang der Preußischen
Monarchie geltenden besonderen Bestimmungen werden den Kommando= 2c. Behörden unter Umschlag zugehen.
» Aus dem R. v. Derershen Verlage in Berlin SW., Jerusalemerstraße Nr. 56, können die Grund-
sätze mit obigen Beilagen zum Preise von 90 Pf., die Beilagen allein zum Preise von 40 Pf. für das
Exemplar bezogen werden.
Kriegeminssterium " Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 445/8. A. 2. Müller. Seyfried.