Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Nr. 205. 
Patronenkasten. 
Berlin, den 2. Oktober 1885. 
ie nach Maßgabe der Feldgeräths-Etats zu den Truppen-Fahrzeugen gehörigen kleinen Patronenkasten 
scheiden aus dem Feldgeräth und gehen in die Verwaltung der Achillerhe-A#epens über. 
ierdurch treten folgende Aenderungen in den Feldgeräths-Etats ein. 
§ ist zu streichen: 
in dem Feldgeräths-Etat für ein Infanterie= 2c. Bataillon Posit. 24 auf Seite 10. 
-- - = für ein Jäger-2c. Bataillon Posit. 23 auf Seite 6. 
--«- - r die beiden Patronenwagen einer Kavallerie-Division it. 14 auf Seite 8. 
Die Patronenkasten sind dementsprechend in den Feldgeräths-Konten in Abgang zu stellen und an 
die Artillerie-Depots zu verausgaben. 
Die mit der Feldchargirung bei den Truppen verbleibenden Kasten werden, wie die Feldchargirung 
selbst, fortan seitens der Artillerie-Depots detachirt geführt werden. 
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No 886 9. 85. A. 2. v. Hänisch. Seyfried. 
  
Nr. 206. 
Zeichuungen des Trainmaterials. 
Berlin, den 6. Oktober 1885. 
Die Jeichmungen des Krankenwagens C/84 in 13 Blättern werden den Königlichen General-Kommandos 2c. 
in der erforderlichen Anzahl zur weiteren Vertheilung unter Umschlag zugehen. 
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 60. 8. 85. A. 2. v. Hänisch. Seyfried. 
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