Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

— 217 — 
Liquidation 
auf Grund 
des 8. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. 
Krankenkasse (Name, Art, Sitz): 
Aufsichtsbehörde (Name, Siztzttzzzzzzzzztzttt. í í í nn. 
  
  
1) 
Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat; 
Name des Unternehmers (Firma); genaue Orts- 
angabe (eventuell Straße und Hausnummerg: 
  
2) 
Vor= und Zuname des verletzten Kassenmitgliedes: 
Wohnort, Wohnung: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
3) Datum des Unfalls: 
4) a. der Wiederaufnahme der Arbeit, oder zu a. 
b. des erfolgten Ablebens, oder zu b. 
# l-é„ des Ablaufs der dreizehnten Woche nach zu c. 
Eintritt des Unfalls: 
5) Anzahl der Tage, für welche dem Verletzten vom Bezinn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls 
bis zur Wiederherstellung (bis zum etwa erfolgten Ableben, beziehungsweise bis zum Ablauf der drei- 
zehnten Woche) Krankengeld gezahlt worden it . 
a. der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten täglichen 
Arbeitslohnes. . .. Jf 
6) Betrag des b. (statutenmäßigen) Krankengeldes . den Tag .MA. A 
le rund des §. 5 Absaß des Unfallversi erhee für b 
Tag gewährten rankengel ......... szq 
7) Berechnung. — Das verletzte Kassenmitglied hat von Beginn der fünften Woche seit Eintritt des Unfalls 
an Krankengeld insgesammt empfangen: 
und zwar für Tage (vergl. Ziffer 5) à 4 & (vergl. Zifer 6 e), 
zusammen. M A 
Dem Kassenmitgliede stand für de leihe Zeit (teietich (cetutenmäßig) zu und 
zwar ffr. Tage (vergl. Ziffer 5) ................... vergl Ziffer ), 
zusammen ............ MA 60 4 
Mehrauslage, welche der Kasse vom Betriebsunternehmer zu erstatten ist ............... AM» A 
8)Bemerkungen:..................·........................................................·.............................................................................................................. 
Auf Grund des §. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes werden * .................................. 
............... zufolge Beschlusses des Kassenvorstandes vom ergebenst 
ersucht, der unterzeichneten Kasse zu Händen des Hern. die vorstehend begründete
	        
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