Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

— 228 — 
  
  
ji · .«» « Der Beamte hat die Miethe nach 
Ü Dienststellung 3 Bisheriger Neuer Tag des seinem Abgange noch fortzahlen müssen 
  
  
  
  
und Name Abganges und daher Miethsentschädigung zu fordern 
des Wohnort des 4— 
1 « ohnor . au ür 
Beamten Beamten woelchem Grunde welche Zeit 
im 3 4 5 6 2 
Weil die Wohnung nicht 
zu vermiethen gewesen, 
sondern leer und unbenutzt 
gestanden. l 
I Die Familie (das Oaus= 
3 geräth) ist zwar noch bis 
s zum ........... 
in der Wohnung verblie- 
ben, durch die spätere 
Räumung ist aber die 
Auflösung des Mieths- 
6 verhältnisses nichtverzögert. 
worden. 
— 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.