Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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4) Die Größe der Revierkrankenstuben ist im Allgemeinen für eine Krankenzahl von 1½/ % der Etats- 
stärke des Truppentheils bei einem Luftraum von etwa 20 chm pro Mann zu berechnen. 
Für ein Infanterie-Bataillon und Kavallerie-Regiment würde mithin eine 12 männige Stube 
dem Zwecke entsprechen, welche indeß nur mit 9 Mann (einschließlich des bei 11 erwähnten Lazareth= 
ehülfen) zu belegen ist, so lange anderweit noch disponibler Raum für die zu kasernirenden Mann- 
ifer vorhanden ist. · » · 
5) Die Einrichtung gemeinsamer Revierkrankenstuben für größere Verbände als ein Infanterie-Bataillon 
bezw. ein Kavallerie-Regiment wird sich in der Regel nicht empfehlen. Doch erscheint es zweckmäßig, 
bei geschlossenen Kasernen für zwei Bataillone die beiden Revierkrankenstuben nebeneinander zu 
legen 1ad durch eine Thür zu verbinden, um die Beaufsichtigung durch einen Lazarethgehülfen zu 
ermöglichen. 
In geschlossenen Kasernements für drei Bataillone ließe sich dieselbe Maßregel durchführen, wenn 
wei nebeneinander liegende Revierkrankenstuben — jede für sechs Kompagnien, also etwa bis zu 
12 —13 Mann Krankenbelegungsstärke — eingerichtet werden. *•r: 
6) Die Revierkrankenstuben sollen eine für die regelmäßige Lufterneuerung günstige Lage haben. 
Zur Förderung der Ventilation und Erhaltung einer möglichst staubfreien Luft in Fenster und 
Thüren mit besonderen Vorrichtungen in Form von stellbaren Kippfenstern an Stelle einer oberen 
Scheibe, und mit Shrbernbizöstmenaen in den unteren Thürfüllungen zu versehen. Bei Kasernen- 
Neubauten würde als zweckmäßige Einrichtung hinzutreten können die Anlage eines Ventilations= 
chlotes neben der Esse. Die ußtöden erhalten Delannh 
7) Die Ausstattung der Zimmer ist im Allgemeinen die kasernementsmäßige. Hinzu treten: 
a. graue Fensterrouleaux, 
b. Trinkgläser, für jeden Mann eins, 
. Nachtgeschirre von Fayence mit Deckel, für jeden Mann eins, 
uSpeigläser für die Hälfte der Belegungsziffer, » 
ein verschließbarer Schrank mit mehreren Fächern zur Aufbewahrung der Krankenlisten, der 
Utensilien und Medikamente für den Revierdienst, 
Waschbecken, für jeden Mann eins, außerdem eins für den revierdienstthuenden Arzt, 
an Handtüchern für den ärtüichen Dienstbetrieb 
2 für den revierdienstthuenden Arzt, 
2 den Lazarethgehülfen, 
S S. 
  
n 
. 1 Fußbadewanne, 
1 Stubenthermometer, 
1 Eimer von emaillirtem Eisenblech zum Gebrauch für den Fall, daß als Verbandwasser 
Sublimatlösungen Verwendung finden, 
1. an chirurgischen Utensilien: 
1 Jrrigator, 
1 Eiterbecken, 
1 Thermometer zum Messen der Körperwärme. 
7“s“ bleibt die Mittheilung einer Zeichnung und Beschreibung des zu gewährenden Schrankes 
vorbehalten. 
8) Die zur Aufnahme in die Revierkrankenstuben bestimmten, kasernirten Mannschaften bringen das 
Bettzeug der verlassenen Lagerstelle, sowie die Handtücher mit. Bei vollständig kasernirten Truppen- 
lheisen sind deshalb die Bettstellen in den Revierkrankenstuben nur mit gefüllten Strohsäcken zu 
versehen. 
9) Den Kranken sind außer den zum Anzug erforderlichen Bekleidungsstücken Waffen, Montirungs-= 
und usrüstungsstüce bei der Aufnahme in die Revierkrankenstuben nicht mitzugeben. 
10) Der ärztliche Dienst auf den Revierkrankenstuben ist als Theil des Revierdienstes von dem mit 
letzterem beauftragten Militärarzt zu versehen. Demselben liegen zugleich die Anordnungen für 
* gesundheitsgemäße Unterkunft der Kranken und die Kontrole über die Erhaltung salubrer 
erhältnisse ob. 
243 Abhaltung des tähichen Revierkrankendienstes findet in der Regel nicht auf den Revier= 
krankenstuben statt. Die Vornahme einzelner, besondere Sorgfalt erheischender Untersuchungen auf 
Pesten ist hierdurch nicht ausgeschlossen. 
11) Au jieder Revierkrankenstube ist ein Lazarethgehülfe als Stubenältester kasernementsmäßig unter- 
zubringen. 
  
  
 
	        
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