Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

— 237 — 
Nr. 237. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Austalt für die Armee und Marine. 
Wir bringen hiermit Folgendes zur Kenntniß der Armee und Marine: 
1) D# Sparkasse der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine nimmt von jetzt ab zur 
erzinsung an: 
in Abtheilung I. (Zins auf Zins) pro Verzinsungs-Termin (OQuartal) 
nur Summen bis zu 1000 Mark und # 
in Abtheilung II. olbfährliche Ristahlung) incl. der bisherigen Einlagen 
überhaupt nur Summen bis zu 20 000 Mark R.-W. » 
Alle über diese Maximal-Grenzen bei der Sparkasse eingehenden Beträge werden den Einsendern 
auf ihre Gefahr und Kosten zurückgesandt. 
2) Sämmtliche gekündigten Spareinlagen, sowie auch die fälligen Zins-Coupons der Abtheilung II. der 
Sparkasse, gelangen bei der Kasse der Anstalt zur Rück= resp. Auszahlung. Erfolgt die Uebersendung 
dieser Beträge durch die Post, so geschieht dies auf Gefahr und Loften des Empfängers. 
Berlin, den 1. Dezember 1885. 
Verwaltungsrath der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Der Vorsitzende. 
v. Grolman, 
General-Lieutenant und Direktor des Departements für das Invaliden-Wesen im Kriegsministerium.
	        
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