Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Nr. 13. 
Uebungsdiäten für Offiziere des Beurlanbtenstandes, sowie inaktive Offiziere. 
Berlin, den 8. Januar 1885. 
Offi iere des Beurlaubtenstandes, sowie inaktive Offiziere, welche bei der Einberufung zu Dienstleistungen 
und bei der Entlassung nach Beendigung der letzteren die Reisen zum Einberufungsorte oder die Rückreise am 
ersten bezw. letzten Uebungstage, oder an einem innerhalb der vorgeschriebenen Uebungsdauer liegenden Tage 
ausführen, haben — wenn a0m nach dem Erlasse vom 14. Januar 1878 (A.-V.-Bl. S. 2) Reisetagegelder 
nicht empfangen — für diese Tage im Sinne der Verfügung vom 18. Januar 1881 (Nachtrag IV Seite 7 
zum Geldverpflegungs-Reglement im Frieden) auf die Uebungsdiäten Anspruch. 
Kriegs-Ministerium; iltär. Oekonomie-Departemem. 
v. Hartrott. Genz. 
No. 269. 12. 84. M. O. D. 3. 
  
Nr. 14. 
Aenderung in dem Sollbestande an Reservetheilen für Infanterie-Gewehre er-Büchsen 
6 es und de Rererneteilen,für a ehre, Jas hf 
Berlin, den 12. Januar 1885. 
Den vorbe eichneten Waffen werden fortan Reserve-Spiralfedern nicht mehr beigegeben. Dagegen sind in den 
Bü urmeien von jetzt ab mehr Spiralfedern wie bisher mitzuführen. Ferner wird der Inhalt der 
S dsenma felaten bei einzelnen Reservetheilen vermindert und ändert sich das Verzeichniß an den betreffenden 
tellen wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anzahl der erforderlichen Stücke pro 
Benennung Infanterie-Bataillon Ssgerr Feld-, Reserve-, Dragoner-, Kürassier-bezw. 
der für den für den Eisenbahn-, nn Husaren und h n 
großen kleinen und Fuß- Pionier-Kom- 
Gegenstände Artillerie= aanie = 
Büchsenmacherkasten. Bataillon. pagnte. Regiment. 
Schieberklappe 6 4 6 2 6 2 
Abzugsfeder 6 4 6 2 6 2 
Sicherung 20 14 20 4 20 4 
Spiralfeder 120 80 120 40 110 20 
Schlagebolzen 30 20 30 6 30 6 
  
  
  
  
  
  
Die bch Vorstehendem bei den Truppen aus dem Etat scheidenden Reserve-Spiralfedern und 
Reservetheile, ein Hlepüch der Reserve-Spiralfedern der Augmentationswaffen, bleiben den Truppen belassen 
und sind bei der Instandhaltung der Wosfen zu verwenden. Die Reserve-Spiralfedern der Augmentations= 
waffen sind demnach seitens der Truppen, welche die qu. Waffen nicht in eigenem Verwahrsam haben, bei 
den Artillerie-Depots gegen Quittung zu erfordern. 
ded Aus den Reserve-Spiralfedern ist zunächst der Mehrbedarf an dergl. für die Büchsenmacherkasten 
zu decken. 
Die Artillerie-Depots haben die bei ihnen überzählig werdenden Theile, exkl. der Reserve-Spiral= 
federn der Augmentationswaffen, welche an die Truppen zu Verabfolgen bezw. zu versenden sind, zu den disponiblen 
Beständen überzuführen. 
Die aus vorstehender Anordnung folgenden Aenderungen des Inhaltsverzeichnisses der Büchsenmacher- 
kasten bezüglich der Verpackungsorte werden bei dem bereits eingeleiteten Neudruck der Vorschrift für die 
Instandhaltung der Waffen bei den Truppen berücksichtigt werden. 
Die Sätze für die Reservetheile zu den aptirten Chassepot-Karabinern M/71 bleiben unverändert. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 940. 12. 84. Art. 1. v. Hänisch. Müller. 
 
	        
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