Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
19. Jahrgang. gerlin, den 6. Februar 1885. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .X. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Bussgandluneen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 17.
Schützenabzeichen bei Brandenburgischen Aermel-Aufschlägen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Schützenahzeichen bei Brandenburgischen Aermel-
Aufschlägen sertan allgemein auf dem Unterärmel des Waffenrocks über der Aermelpatte getragen werden.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 8. Januar 1885.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Berlin, den 15. Januar 1885.
Vorstehende Alechochse Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Ausgabe bezüglicher Proben wird nach bewirkter Anfertigung erfolgen.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 267. 1. 85. M. O. D. 3.
Nr. 18.
. Rekrutirung der Armee für 1885/86.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1885/86 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten. 5½m
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche
an den Herbst-Uebungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, beziehungs-
weise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen stattzufinden *§•* #
2) Für das Pommersche Haralrt! erie-Regiment Nr. 2 und das Schleswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 9
t der 29. August, für alle übrigen Truppentheile der 29. September der späteste Entlassungstag
der Veseriften. Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die Fuß-Artillerie
die General-Inspektion der Artillerie. » »
3) Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 31. Oktober dieses Jahres
zuihne 30. April künftigen Jahres zu entlassen, die Oekonomie-Handwerker am 29. September
ieses Jahres.
4) Beurlaubungen von Mannsschaften zur Dispostion der Truppentheile haben an den Entlassungsterminen
insoweit . erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Quoten zur Einstellung
gelangen können.