Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Zeit nicht angängig ist. Keines Falles darf die Beurlaubung zur Disposition als Mittel angewandt 
werden, um Vakanzen für den Eintritt Freiwilliger zu schaffen. 
4) Für die Auswahl der Dispositionsurlauber wird unter Hinweis auf §. 14,2 der Rekrutirungs= 
rdnung neben der vorzugsweisen Berücksichtigung der dienstlichen Interessen die besonders sorg- 
fältige Erwägung der häuslichen Verhältnisse empfohlen. 
5) Hinsichtlich der Einstellung Drei= und Vierjährig-Freiwilliger wird auf §. 84 der Ersatz-Ordnung, 
und bezüglich der Entlossung der im 3. Jahre mit der Waße dienenden Mannschaften der Artillerie- 
Schiehschüle und der Einstellung des Ersatzes für dieselben auf die an die General-Inspektion der 
Artillerie gerichtete Spezial-Verfügung vom 1. April 1880 — No. 267/3 A. 1 — Bezug genommen. 
6) In den an das Kriegs-Ministerium Dinhureichen en Ersatzbedarfs-Uebersichten ist für jede in An- 
merkung 1 des Schemas 1 zu §. 1 der Rekrutirungs-Ordnung aufgeführte Waffengattung eine 
besondere Summe, sowie am Schluß die Gesammtsumme zu ziehen. 
7) In den nach Schema 10 zu §. 57 der Ersatz-Ordnun aufz tellenden summarischen Nachweilunzen 
der im vorhergegangenen Jahre eingetretenen Freiwilligen sind diejenigen Freiwilligen, welche bei 
der Kaiserlichen Marine eingetreten sind, über den schwarzen ahlen mit rothen Zahlen derart 
anzugeben, daß sie in den schwarzen mitenthalten sind. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 11/1. 85. A. 1. 
  
Nr. 19. 
Lehr-Infanterie-Bataillon; Zusammensetzung und Zusammentritt im Jahre 1885. 
Berlin, den 29. Januar 1885. 
In Betreff der Zusammensetzung des Lehr-Infanterie-Bataillons für das Jahr 1885 wird Folgendes bestimmt: 
J. 
II. 
III. 
IV. 
V. 
VI. 
VII. 
VIII. 
IX. 
X. 
XI 
XII 
XIII 
XIV. 
XV 
A. Offiziere: 
Zur Uebung 1885: Darunter für den Stamm 1885/86: 
Armee-Korps — Hauptm. — Prem.-Lt. 1 Sek.-Lt. — Hauptm. — Prem.-Lt. — Sek.-Lt. 
— 2 2 3 
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(#gl. Sächs.) 
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2 - —2 —2 r 
Inspektion der Jäger 
und Schützen — = — 
2 – 
— 
Lts. 1 Hauptm. 1 Prem.-LVi. Sel.iẽ. 
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Summe SHauptleute 7Prem.-Lts. 10 Sek. 
Hierzu den gegen- 
wärtigen Winterstamm 1 - 1 - 2 „ 
Giebt die Etats- 
stärke von: 4 Hauptleuten 4 Prem.-Lts. 12 Sek.-Lts. 
(mit Ausschluß von Kommandeur und Adjutant).
	        
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