Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

2 
Nr. 25. 
Ausgabe von Nachträgen 
Berlin, den 27. Januar 1885. 
1) zur Instruktion betreffend das Infanterie-Gewehr M/71 nebst zugehöriger Munition, 
2) zur Instruktion betreffend die Jägerbüchse M/71 nebst zugehöriger Munition, 
3) zur Instruktion betreffend den Kavallerie-Karabiner M/71 nebst zugehöriger Munition, 
4) zur Instruktion zum Unterricht in der Kenntniß und Behandlung des aptirten Chassepot-Karabiners M/71, 
5) zur Instruktion betreffend die Seitengewehre der Truppen zu Pferde und die Lanze N/A, 
6) zur Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen. 
Den Truppen und Militär-Verwaltungsbehörden werden die erforderlichen Druckexemplare der 
vorbezeichneten Nachträge per Couvert zugesandt werden. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. Müller. 
No. 641. 12. 84. Art. 1. 
  
Nr. 26. 
Wegfall der Reservetheilbüchsen. 
Berlin, den 30. Januar 1885. 
Nachdem Hfolge Erlasses vom 12. Januar d. J. — Nr. 940/12. 84 Art. 1. — Armee-Verordnungs-Blatt 
für 1885 Seite 19 — die Reservetheilbüchse für die mit Infanterie-Gewehren bezw. Jäger-Büchsen und 
Kavallerie-Karabinern M/71 bewaffneten Truppentheile entbehrlich geworden ist, wird bestimmt, daß letzteren 
die in ihren Beständen befindlichen Reservetheilbüchsen, unter Kontoabschreibung, zur Verwendung in der 
eigenen Oekonomie belassen bleiben. *. 
Die Spezial-Bekleidungs-Etats und die im Jahre 1871 ausgegebenen Proben des Tornisters, an 
welchem die-Tasche für die Reservetheilbüchse nunmehr wegfällt, sind entsprechend zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie Hepartemene. 
v. Hartrott. Nitschmann. 
No. 661. 1. 85. M. O. D. 3. 
  
Nr. 27. 
Eröffnung nener Eisenbahnen. · 
Berlin, den 4. Februar 1885. 
Die Eisenbahnstrecken Döbeln — Oschatz (Königreich Sachsen) und Colmar (Elsaß)—Kaysersberg sind dem 
Betriebe übergeben worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonmie Oepartemene. 
v. Hartrott. Nitschmann. 
No. 60. 2. 85. M. O. D. 3. 
  
Nr. 28. 
Wohlthätigkeit. # 
Berlin, den 13. Januar 1885. 
Aus der von den Fabrikbesitzern F. W. Aßmann und Söhne zu Lüdenscheid dargebrachten, zinsli 
angelegten patriotischen Gabe im Betrage von 3000 Mark sollen der Bestimmung der Geber zufolge auwenech 
die Zinsen und ein Kapitals-Antheil von 150 Mark an invalide Soldaten aus dem Feldzuge von 1870/71 
zur Vertheilung gelangen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.