Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Armee-Verordnungo-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
19. Jahrgang. Berlin, den 18. Februar 1885. Nr. S. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchsendlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfol auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 JX berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 29. 
Berwendung der Pioniere bei den Herbstübungen. 
Auf den Mir gegaltenen Vortrag genehmige Ich die beiliegenden Bestimmungen über die Verwendung der 
Pioniere bei den Herbstübungen und bestimme, daß dieselben als Ziffer 21, 22, 23 und 24 dem Abschnitt VII 
Meiner Verordnungen über die Ausbildung der Truppen für den Felddienst und über die größeren Truppen- 
übungen vom 17. Juni 1870 hinzuzufügen sind. 
Berlin, den 29. Januar 1885. 
  
Wilhelm. 
An den Kriegs-Minister. Bronsart v. Schellendorff. 
Bestimmungen 
über die Verwendung der Pioniere bei den Herbstübungen. 
Zu Seite 121 der „Verordnungen über die Ausbildung der Truppen für den Felddienst und über die größeren 
Truppenübungen“. 
Pos. 21. Die Pioniere sind vermöge fbeer Ausbildung und Bewaffnung ebensogut im Stande zu fechten 
wie alle übrigen Truppen. Aber a pezielle und hauptsächlichste Aufgabe ist die Ausführung tegni cher 
Arbeiten Angesichts des Feindes, Arbeiten, welche für die übrigen Waffen und den Gang des Gefechts 
von höchster Bedeutung werden können. 
ie Pionier-Truppen in technischer Beziehung beim Manöver zu üben ist oft shwer weil die Aus- 
führung der Arbeiten vielfa durch ie Kulturverhältnisse verhindert wird und weil die Gefechtsakte meist 
chneller verlaufen als im I— e. 
Die Leitenden wie die Führer haben daher ihre besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten, 
daß die Uebungen auch für die Montere nutzbar gemacht werden. 
22. Können die Arbeiten nict thatsä ich ausgeführt werden, so sind die bestimmten Hiomtertruppen doch 
  
an Ort und Stelle zu führen und dort in der Regel so lange zu belassen, als die Arbeit dauern würde. 
Die Pionier-Offiziere treffen ihre Dispositionen, benutzen die gegebene Kriegslage zur Belehrung, berechnen 
nach den Erfa rungesäßen die Zeit, welche für Ausführung der Arbeiten erforderlich sein würde, und 
erstatten dem Führer Meldung. Die Schiedsrichter haben zu beurtheilen, ob die betreffende Arbeit, z. B. 
die Zerstörung einer Brücke, die Herstellung einer Verschanzung, in der berechneten Zeit möglich gewesen 
wäre und treffen danach ihre Entscheidung. « 
« Vorzugsweise muß das Manöver für die Pioniere darin nutzbar gemacht werden, daß sie Arbeiten 
in engster Verbindung mit den fechtenden Truppen ausführen oder markiren, wobei die oft sehr kurz 
bemessenen Zeitabschnitte innen andere Aufgaben stellen als es gewöhnlich auf den Uebungeplägen. der 
Fall ist. So kann es z. B. im Ernstfall von entscheidender Wichtigkeit sein, eine von der Infanterie 
genommene Oertlichkeit senen zu verstärken, um einem vielleicht in allerkürzester Frist erfolgenden Gegen- 
 
	        
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