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der erforderlichen Zahl von Druck-Exemplaren den betreffenden Kommando-Behörden 2c. per Umschlag zu-
gehen werden.
Kriegs-Ministerium.
No. 128/2. A. 1. Bron sart v. Schellendorff.
Nr. 36.
Ertheilung von Prüfungs-Zeugnissen, welche zum Betrieb des Hufbeschlaggewerbes berechtigen.
Berlin, den 14. Februar 1885.
“o*n Vereinbarung mit den Herren Ministern für Handel und Gewerbe und für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten wird hierdurch Folgendes bestimmt: » «
1) Unteroffiziere und Mannschaften, welche sich im aktiven Dienste befinden und den Kufbeschla
Königlicher Dien toferde längere Zeit hindurch zu voller Zufriedenheit ausgeführt haben, können qh
Vorschlag ihrer Eskadron= 2c. Chefs zu derjenigen Prüfung zugelassen werden, deren Bestehen na
dem Gesetze vom 18. Juni 1884 (Gesetz-Sammlung für die Preußischen Staaten von 1884 Nr. 23)
zum Betriebe des Lufbelchlagewerbes und zwar für den ganzen Umfang des Deutschen Reiches
§. 30a der Reichs-Gewerbe-Ordnung — Reichs-Gesetzblatt für 1883 Nr. 15 —) berechtigt.
2) Zur Abhaltung dieser Prüfung ist bei jedem Kavallerie-Regiment, Feld-Artillerie-Regiment und Train-
Bataillon, bei den diashren Abthei ungen der Feld-Artillerie und bei den Lehrschmieden eine
Kommission zusammenzusetzen. Dieselbe besteht aus:
einem Rittmeister oder Hauptmann, einem Korps= oder Oberroßarzt, wo solcher Er vorhanden,
Suen Kobr bezw. Unterroßarzt und aus einem Ober-Fahnenschmied oder Fahnenschmied bezw.
orschmieder.
3) Kosten dürfen aus Anlaß dieser Prüfungen der Militär-Verwaltung nicht erwachsen.
4) Die Prüfung umfaßt die Praxis und Theorie des Hufbeschlags und findet in folgender Weise statt:
Der zu Hfende hat zunächst 2 Eisen, eines für einen gesunden und eines für einen kranken
Huf an Iertgen und aodan das Eisen für den gesunden Kuf regelrecht aufzuschlagen. Es soll
ierbei besonders berücksichtigt werden die richtige, saubere und schnelle Ausführung nachfolgender
Operationen:
Die Abnahme des Eisens.
Das Zurichten des Hufs.
Das Schmieden des Eisens.
Das Richten des Eisens.
Das Au asen des Eisens.
Das Basfch agen des Eisens.
Hierauf hat der Prüfling eine mündliche Prüfung zu bestehen, welche sich erstreckt über die
Grundzüge der Anatomie des Hufes, die verschiedenartigen fehlerhaften Stellungen der Gliedmaßen
und ihren Einfluß auf die Hufe und deren Beschlog, die wichtigsten Hufkrankheiten und deren
Behandlung soweit der Beschlag in Frag- kommt, die verschiedenen Methoden des Hufbeschlags für
die verschiedenen Oebrauce wecke, für Sommer und Winter cc.
5) Dem Zeugniß über das geie des Examens kann ein Prädikat in folgender Abstufung: gut, sehr
r
g bestanden, zugefügt werden.
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as Zeugniß selbst ist in nachfolgender Fassung auszustellen:
Der... .......................... aus..».............·............................
geborenden.» zu.....·........·......·... ..................·....,
hat vor der unterzeichneten Prüfungs-Kommission die durch das Gesetz vom 15. Juni 1884
eingeführte Prüfung sun Nachweis der Befähigung zum Betriebe des Lufbeschlaggewerbes
bestanden.
den 18
· , - des (Truppentheil)
Die Prüfungs-Kommission var- P
(Unterschriften)