Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

elluug 
andes für das Etatsjahr 1885/86. 
  
  
  
  
  
  
  
8 I 9 10 
— bei: 
;; dem Train 
zur Formation Bemerkungen. 
zu Train-Uebungen S ant 
Detachements 
I. Ans der Reserve des Traius auf 16 Tage: auf 12 bezw.) Die Offiier-Aspiranten kommen auf 
g 9 t 9 die nebenstehenden Mannschafts- 
im Herbst: bei dem terde,Korps stärken nict, in Mnrechnung, da- 
dem Garde-Korps und II. Armee-Korps je 4 Kompagnien in der em Garde-Korps, egen sind die in die Garnison- 
beidem von: orp rps i pas VII., VIII., XI und azarethe einzuberufenden Lazareth= 
1 Rittmeister, TXIV. Armee-Korps gehülfen, die zur Einziehung ge- 
1 Premier-Lieutenant, je ein Detachement langenden Jahlmeisteri#ispirste 
2 Sekonde-Lieutenants, in de — von: sowie die ach den ..iQ(n* 
9 Unteroffizieren Z ’eister, er die Uebungen der Ersatz-Re- 
r Sernlsihten abrer)) einfcll. 1 Trompeter 1 Kremier-Lieuteervisten pro 1885/80 zu den Linien- 
bei dem I., III. bis XI., XIV. und XV. Armee-Korps, sowie bei der nant, Truppentheilen — exclusive Train — 
. ..». 1 Sekonde-Lieute-einzuziehenden Mannschaften des 
Großt chlich Oessischen (25.) Division") je 2 Uebungs-Kompagnien nant Beurlaubtenstandes anzurechnen. 
. - 18 Unteroffizieren, Ebenso kommen die einzuziehenden 
1 Jütmeister ant 2 Lazareth- Militär-Telegraphisten des Beur- 
3 Gekonde-Lieutenants "o ülfen, laubtenstandes zur Anrechnung. 
11 Unteroffizieren " [ einschl. 1 Trompeter 7Z kurrt chareth- v misrdenutdet - wrseende 
nschl. o ehülfen, mmun er Anrechnung nur 
84 Gemeinen (Trainfahrer) Pornisten und soweit Ocdert , als * bestumte 
174 Gemeinen. ahlen für die betreffenden General= 
ommandos bezw. Waffen aus- 
» eworfen sind. 
II. Aus der Reserve der Kavallerie auf 20 Tage: m sind die im Magazin- 
erwaltungs-, Speditions= und 
im Mai ohne Formirung besonderer Kompagnien: r Sanitätsdienst auszubildenden 
bei dem Garde-Korps, dem I., III., IV., VI. bis VIII., X., XI., Unteroffiziere und Gemeinen einzu- 
XIV. und XV. et; dorps je 64 Gefreite bezw. hierfür geeignete berufen. 
Gemeine,““) bei dem II., V. und IX. Armee-Korps je 80, bei 3) Bezüglich der Uebungen der Arbeits- 
der Großherzoglich Hessischen (25.) Division 32 dergleichen. odaten erfolgt besondere Be- 
1 mmun 
g. 
l 4) Kann die höchste zulässige Zahl 
von 10% an nterosfteteren bezw. 
i Unteroffizier-Dienstthuern nicht er- 
s reicht werden, so ist für jeden feh- 
lenden erfsihier bezo Unter- 
Z offizier= uer nur je ein 
*— der betreffenden Waffe 
mehr einzuziehen. 
  
  
*) Die zweite Uebungs-Kompagnie der 26. Division kann aus Mannschaften des gesammten XI. Armee-Korps formirt werden. 
*# ) Die für Wachtmeister-Stellen auszubildenden Reservisten kommen auf die vorstehenden Zahlen nicht in Anrechnung 
(s. Passus 20 der Ausführungs-Bestimmungen).
	        
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