elluug
andes für das Etatsjahr 1885/86.
8 I 9 10
— bei:
;; dem Train
zur Formation Bemerkungen.
zu Train-Uebungen S ant
Detachements
I. Ans der Reserve des Traius auf 16 Tage: auf 12 bezw.) Die Offiier-Aspiranten kommen auf
g 9 t 9 die nebenstehenden Mannschafts-
im Herbst: bei dem terde,Korps stärken nict, in Mnrechnung, da-
dem Garde-Korps und II. Armee-Korps je 4 Kompagnien in der em Garde-Korps, egen sind die in die Garnison-
beidem von: orp rps i pas VII., VIII., XI und azarethe einzuberufenden Lazareth=
1 Rittmeister, TXIV. Armee-Korps gehülfen, die zur Einziehung ge-
1 Premier-Lieutenant, je ein Detachement langenden Jahlmeisteri#ispirste
2 Sekonde-Lieutenants, in de — von: sowie die ach den ..iQ(n*
9 Unteroffizieren Z ’eister, er die Uebungen der Ersatz-Re-
r Sernlsihten abrer)) einfcll. 1 Trompeter 1 Kremier-Lieuteervisten pro 1885/80 zu den Linien-
bei dem I., III. bis XI., XIV. und XV. Armee-Korps, sowie bei der nant, Truppentheilen — exclusive Train —
. ..». 1 Sekonde-Lieute-einzuziehenden Mannschaften des
Großt chlich Oessischen (25.) Division") je 2 Uebungs-Kompagnien nant Beurlaubtenstandes anzurechnen.
. - 18 Unteroffizieren, Ebenso kommen die einzuziehenden
1 Jütmeister ant 2 Lazareth- Militär-Telegraphisten des Beur-
3 Gekonde-Lieutenants "o ülfen, laubtenstandes zur Anrechnung.
11 Unteroffizieren " [ einschl. 1 Trompeter 7Z kurrt chareth- v misrdenutdet - wrseende
nschl. o ehülfen, mmun er Anrechnung nur
84 Gemeinen (Trainfahrer) Pornisten und soweit Ocdert , als * bestumte
174 Gemeinen. ahlen für die betreffenden General=
ommandos bezw. Waffen aus-
» eworfen sind.
II. Aus der Reserve der Kavallerie auf 20 Tage: m sind die im Magazin-
erwaltungs-, Speditions= und
im Mai ohne Formirung besonderer Kompagnien: r Sanitätsdienst auszubildenden
bei dem Garde-Korps, dem I., III., IV., VI. bis VIII., X., XI., Unteroffiziere und Gemeinen einzu-
XIV. und XV. et; dorps je 64 Gefreite bezw. hierfür geeignete berufen.
Gemeine,““) bei dem II., V. und IX. Armee-Korps je 80, bei 3) Bezüglich der Uebungen der Arbeits-
der Großherzoglich Hessischen (25.) Division 32 dergleichen. odaten erfolgt besondere Be-
1 mmun
g.
l 4) Kann die höchste zulässige Zahl
von 10% an nterosfteteren bezw.
i Unteroffizier-Dienstthuern nicht er-
s reicht werden, so ist für jeden feh-
lenden erfsihier bezo Unter-
Z offizier= uer nur je ein
*— der betreffenden Waffe
mehr einzuziehen.
*) Die zweite Uebungs-Kompagnie der 26. Division kann aus Mannschaften des gesammten XI. Armee-Korps formirt werden.
*# ) Die für Wachtmeister-Stellen auszubildenden Reservisten kommen auf die vorstehenden Zahlen nicht in Anrechnung
(s. Passus 20 der Ausführungs-Bestimmungen).