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Armee - Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. Herlin, den 1. Mai 1886. Nr. 11.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 80.
Generalstabs-Uebungsreisen bei den Armeekorps im Jahre 1886.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem
I., 1I., III., IV., VII., VIII., IX., X., XlI. und XIV. Armeekorps stattfinden. Das Kriegsministerium hat hier-
nach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 1. April 1886.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Berlin, den 15. April 1886.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium.
No. 63/4. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 81.
Provisorische Errichtung einer 3. Landwehr-Inspektion im Bereich des III. Armeekorps und Berlegung
des ne, der 11. eBspret von Berlin nach Brandenburg a. H.
Ich bestimme hierdurch:
1) Beim III. Armeekorps ist provisorisch eine 3. Landwehr-Inspektion zu errichten, deren Stab, mit
Berlin als Garnison, aus
1 Generalmajor als Landwehr-Inspekteur,
1 Adjutanten, #
1 vetaig den Etat des Reserve-Landwehr-Regiments (1. Berlin) Nr. 35 zu entnehmenden in-
aktinen Offizier,
sowie dem erforderlichen Unterpersonal 4 bestehen hat. » ·
Die Inspektion tritt für die Reserve- andwehr -Regimenter (1. und 2. Berlin) Nr. 35, sowie für
das Landwehr-Bezirks-Kommando Teltow an die Stelle und in das Ressortverhältniß der 11. Infanterie=
Brigade, wie denn auch die bisherigen Befugnisse des Kommandeurs dieser Brigade für den vorbe-
zeichneten Geschäftsbereich in vollem Umfange auf den Inspekteur der 3. Landwehr nsektion. über-
ugehen haben. Zu diesem Zweck will Ich Letzterem Heermt insbesondere auch die Befugniß zur
rlaubsertheilung und die Disziplinarstrafgewalt eines
rigade-Kommandeurs verleihen.