Mit diesen außer Kraft gesetzten Bestimmungen ist in Gemäßheit der Verfügung vom 20. Juli 1875
Armee-Verordnungs-Blatt für 1875, Seite 160) zu verfahren.
3) Im Druckvorschriften-Etat kommen in Fortfall die Kolonnen A2 No. 14 und 16; die Kolonne A2
No. 15 erhält die Ueberschrift „Militär-Veterinärordnung“. Z
4) Die Militär-Veterinärordnung (nebst Anhang) kann von der Pofüuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn,
Kochstraße 68—70 hierselbst, bei direkter Bestellung seitens der Truppentheile zum Preise von 2.4#
für das Exemplar bezogen werden.
Kriegsministerium.
No. 962. 5. 86. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 118.
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
Berlin, den 11. Juni 1886.
Der gegenwärtige Fahrplan für die Militär-Eisenbahn bleibt auch für den diesjährigen Sommerfahrdienst bestehen.
Kriegsministerium.
No. 176/6. 86. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 119.
Berlegung der Linien-Kommission von Schwerin nag ltern 13. Juni 1886
erlin, den 13. Juni 1886.
Die Linien-Kommission, welche in Schwerin ihren Sitz hat, wird zum 1. Juli d. J. nach Altona verlegt.
Kriegsministerium.
No. 336/6. 86. A. 1. Bronsart von Schellendorff.
Auft Nr. 120. „
ufbewahrnung der Bandagentornister.
bhrung 8 1 Berlin, den 16. Juni 1886.
Dieienigen Bandagentornister, deren erste Ausstattung mit Arzneien und Verbandmitteln nach §. 3, 1 der
Beilage 1 zur Kriegs-Sanitäts-Ordnung von den Dispensiranstalten der betreffenden Garnison= oder Spezial-
Lazarethe zu bewirken ist, sollen fortan in diesen Lazarethen, nicht bei den Truppentheilen, aufbewahrt werden.
5S. 61 der Instruktion über die Versorgung der Armee mit Arzneien und Verbandmitteln vom 12. Juni 1874
wird hierdurch abgeändert.
Die erforderliche Abgabe der Bandagentornister an die Lazarethe ist zu bewirken.
An Orten ohne Militärlazareth, §. 3, 3 der oben bezeichneten Beilage, werden die Bandagentornister
bei dem Truppentheil aufbewahrt. ·
Die Berichtigung der Feldgeräths-Etats und Ausrüstungs-Nachweisungen wird durch die nächsten
Nachträge erfolgen.
Kriegsministerium.
No. 534/6. 86. M. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 121.
Abgeäuderter Eutwurf des Exerzir-Reglements für den Train.
Berlin, den 18. Juni 1886.
1. Der abgeänderte Entwurf des Exerzir-Reglements für den Train gelangt vom 1. Juli d. J. ab zur
versuchsweisen Einführung.
. Käf odrtderli en Exemplare werden den Kommando-Behörden mit Vertheilungsplan unter Umschlag
andt werden.
.Zum 1. Juli 1887 berichtet die Train-Inspektion, wie sich der Entwurf bewährt hat. Etwaigen
Bemerkungen der Generalkommandos zu demselben wird zu gleichem Zeitpunkte eungegenhesehen
uDie genannte Druckvorschrift kann von der Hoftuchhand ung von E. S. Mittler und Sohn, Koch-
straße 68—70 hierselbst, zum Preise von 1,25 4¾ bezogen werden.
Kriegsministerium.
No. 168/6. 86. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
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