Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. Berlin, den 10. Leptember 1886. Nr. 21. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.A. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der edition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfol auch der Verkauf einzelner mern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder bogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A ßerechnet, falls nicht dfüe einzelne Nummern noch 
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drhie Pest oder in Büfenoung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 166. 
Bekleidungssack für Trainfahrer. · 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß bei den Train-Bataillonen für die Fahrer vom Bock, 
die Reservefahrer und die betreffenden Mannschaften der Ersatz-Abtheilung an Stelle des Tornisters ein Be- 
kleidungssack von Drilli nach der Probe des Futtersackes für Kavallerie eingeführt wird. Das Kriegs- 
ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Schloß Babelsberg, den 19. August 1886. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 27. August 1886. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß weitere Bestimmuagen folgen werden. 
Für den Bekleidungssack wird 
der Etatspreis auf 1.X 75 Pf., 
die Friedenstragezeit auf 3 Jahre, 
die Kriegstragezeit auf 8 Monate 
festgesetzt. 
** Kriegsministerium. 
No. 443/8. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 167. 
Führung ausläudischer Fürsten in der Raugliste. 
Berlin, den 3. September 1886. 
Seine Mojestät der Kaiser und König haben bezüglich der Führung ausländischer Fürsten in der Rangliste 
das Nachstehende Allerhöchst zu bestimmen geruht: · · 
1) Alle ausländischen (nicht Deusschen, ürsten, welche in irgend welcher Form in D#schun ur 
Armee seeden, werden künftig ohne Angabe eines militärischen Ranges in der Rangliste geführt 
und in die Aneiemnetstellite nicht aufgenommen. 
2) In Betreff Anlegung der Grad-Abzeichen wird angenommen, daß alle nicht Deutschen regierenden 
Herren zur Preußischen Uniform mindestens die Abzeichen der Generalmajors tragen, während
	        
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