Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Ermessen der zuständigen Behörden zur möglichst vollständigen Erreichung des Zwecks derselben eine anderweite 
Veröffentlichung insbesondere durch Fachzeitschriften oder amtliche Organe des betreffenden Verwaltungszweiges 
geboten und ausreichend erscheint. · 
Unter Aufhebung der Verfügung vom 17. Januar 1865 — Militär-Wochenblatt pro 1865 — wird 
dies hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegsministerium. 
No. 318/7. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 174. 
Erziehungsbeihülfen für bedürftige Töchter verstorbener Deutscher Offiziere. 
Berlin, den 17. August 1886. 
Die Zinsen einer zu Erziehungsbeihülfen für bedürftige Wchter (rbener Deutscher Offiziere bestimmten 
Stiftung sollen in dem laufenden Jahre nach Maßgabe der bezüglichen testamentarischen Anordnung von 
Neuem vergeben werden. 
» Es können Herbet nur zwei Bewerberinnen zur Berücksichtigung gelangen, welche das neunte Lebens- 
jahr vollendet, das zehnte aber noch nicht überschritten haben. » . 
Die Beihülfe beträgt etwa 120 .x jährlich für jede der beiden Empfängerinnen und wird bis zum 
vollendeten achtzehnten Lebensjahre derselben gewährt. · » 
Anträge der Vormünder 2c. auf Bewilligung dieser Beihülfen sind unter Beifügung des Taufscheins 
der Bewerberinnen, des Todtenscheines ihres Vaters und eines amtlichen Bedürftigkeits-Attestes bis zum 
1. November d. J. dem unterzeichneten Departement einzureichen. 
Kriegsministerium; Departement für das Invaliden-Wesen. 
J. V. 
No. 901/8. 86. D. f. I. 4. v. Grolman. Pomme. 
  
Nr. 175. 
Bekleidungs- Eutschädigung für Offizier-Aspiranten des Beurlanbtenstandes. 
Berlin, den 25. August 1886. 
Durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. April d. J. (A. V. Bl. S. 107/8) ist der Erlaß vom 12. Juli 1882 
(A. V. Bl. S. 136) aufgehoben. Z 
Den Truppen seiht daher für alle lur Einziehung gelangenden Offizier-Aspiranten des Beurlaubten- 
standes, ohne Rücksicht auf den Zweck der Uebung, die Bekleidungs= 2c. Entschädigung zu. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 378/8. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann. 
  
Nr. 176. 
Preis-Tarife über Fabrikate 2c. à der Artillerie-Werkstätten, 2) des Fenerwerks-Laboratoriums zu Spandan, 
3) der Geschützgieherei zu Spandan, bezw. der Geschoß-Fabrik zu Siegburg. 
Berlin, den 28. August 1886. 
Die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68—70, hält 
erwähnte Preis-Tarife vorräthig und liefert dieselben auf direkt bei ihr eingehende Bestellungen zum Preise 
von 50 Pfennig pro Exemplar des Preis-Tarifs unter 1, von 40 Pfennig pro Exemplar des Preis-Tarifs 
unter 2 und von 35 Pfennig pro Exemplar des Preis-Tarifs unter 3. 
Kriegsministerium; Allgemeines bLiegs-Departemen). 
J. V. 
1460%8. 86. Art. 2. v. Hänisch. Ritz. 
 
	        
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