Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

— 229 — 
Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. erlin, den 22. Gktober 1386. Nr. 24. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 XA. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder ckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 186. 
Brotverpflegung der Arbeitssoldaten. 
Uuf den Mir ehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Abänderung des Paragraphen 7 des Reglements über 
die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden, daß den Arbeitssoldaten statt der täglichen Brotportion von 
1000 Gramm eine solche von 750 Gramm zu verabfolgen ist. 
Baden--Baden den 28. September 1886. 
  
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Berlin den 16. Oktober 1886. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß gebracht. 
Zu streichen sind in dem Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden §. 7 
Zeile 3 v. o. die Worte „Arbeitssoldaten und“, ferner in der Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen 
die Anmerkung zu §. 83. » ·« 
Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Berichtigung wird die Ausgabe von Tekturen nicht stattfinden. 
Kriegsministerium. 
No. 34/10. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 187. 
Dislokation des Schleswigschen Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 9. 
Berlin den 2. Oktober 1886. 
Mittelst Alerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. September d. J. ist bestimmt worden, daß das Schleswigsche 
ß.n Artillerie-Bataillon Nr. 9 zum 1. April 1887 vorläufig Cöln als Garnison erhält und zu dem gleichen 
eitpunkte — unbeschadet seiner weiteren Zugehörigkeit zum IX. Armeekorps, aber unter Uebertritt ur 
3. Fuß-Artillerie-Brigade — dem Westfälischen Fuß-Artillerie-Regimente Nr. 7 attachirt wird. Hinsichtlich 
der aus dieser Attachirung sich ergebenden Dienstverhältnisse finden die Bestimmungen der Allerhöchsten 
Kabinets-Ordre vom 11. September 1873 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 113 de 1874) entsprechende 
Anwendung. 
Kriegsministerium. 
No. 783/9. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.