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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. erlin, den 22. Gktober 1386. Nr. 24.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 XA. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder ckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 186.
Brotverpflegung der Arbeitssoldaten.
Uuf den Mir ehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Abänderung des Paragraphen 7 des Reglements über
die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden, daß den Arbeitssoldaten statt der täglichen Brotportion von
1000 Gramm eine solche von 750 Gramm zu verabfolgen ist.
Baden--Baden den 28. September 1886.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Berlin den 16. Oktober 1886.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß gebracht.
Zu streichen sind in dem Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden §. 7
Zeile 3 v. o. die Worte „Arbeitssoldaten und“, ferner in der Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen
die Anmerkung zu §. 83. » ·«
Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Berichtigung wird die Ausgabe von Tekturen nicht stattfinden.
Kriegsministerium.
No. 34/10. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 187.
Dislokation des Schleswigschen Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 9.
Berlin den 2. Oktober 1886.
Mittelst Alerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. September d. J. ist bestimmt worden, daß das Schleswigsche
ß.n Artillerie-Bataillon Nr. 9 zum 1. April 1887 vorläufig Cöln als Garnison erhält und zu dem gleichen
eitpunkte — unbeschadet seiner weiteren Zugehörigkeit zum IX. Armeekorps, aber unter Uebertritt ur
3. Fuß-Artillerie-Brigade — dem Westfälischen Fuß-Artillerie-Regimente Nr. 7 attachirt wird. Hinsichtlich
der aus dieser Attachirung sich ergebenden Dienstverhältnisse finden die Bestimmungen der Allerhöchsten
Kabinets-Ordre vom 11. September 1873 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 113 de 1874) entsprechende
Anwendung.
Kriegsministerium.
No. 783/9. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.