Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. Berlin, den 24. Februar 1386. Nr. S.
Gedruct und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Nr. 15.
Aulegung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Chefs des Hessischen Füsilier-Regiments
Nr. 80, Generals der Infanterie von Boyen.
Ich bestimme hierdurch, daß die Offiziere des Hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80 zu Ehren
des Angedenkens ihres verstorbenen Chefs, Meines General-Adjutanten, General der Infanterie
v. Boyen drei Tage Trauer (Flor um den linken Unterarm) anzulegen haben. Das General-
kommando hat hiernach das Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 19. Februar 1886.
Wilhelm.
An das Generalkommando des XI. Armee-Korps.
Berlin, den 20. Februar 1886.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit auf Allerhöchsten Befehl zur
Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 106,2. K. M.