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(bb. Andere Lehranstalten.)
b. Privat-Kebranstalten'").
Königreich Württemberg.
1 1)) Die höhere Handelsschule von Martin Scheck zu Stuttgart.
Anmerkung. Die früher bis zum 1. Oktober 1886 zuerkannte Militärberechtigung ist bis auf Weiteres
verlängert worden.
12) Die realistische Abtheilung der Privat-Lehranstalt von Karl Widmann (früher Rauscher) daselbst.
Anmerkung. Anerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, welche am
Schlusse des Schuljahres 1885/86 die ordnungsmäßig abgehaltene Abgangsprüfung bestanden haben.
Berlin den 4. November 1886.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Bekanntmachung.
Den nachbezeichneten Lehranstalten:
1 1) Der Privat-Handelsschule des Dr. Konrad Tolle (ier Dr. Naegler) zu Offenbach am Main,
2) der Privat-Lehranstalt des Postors D. A. Skerl (früher Dr. Günther) zu Braunschweig,
3) der Jakobson-Schule des Dr. Emil Philippson zu Seesen
ist provisorisch, und zwar der unter Ziffer 1 aufgeführten Anstalt auf die Dauer von drei Jahren (bis zum
Michaelistermin 1889 einschl.), der unter Ziffer 2 aufgeführten Anstalt für die Prüfungstermine Michaelis 1886
und Ostern 1887, gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig frei-
willigen Militärdienst denjenigen ihrer Schuler zu ertheilen, we * eine auf Grund eines von der Aufsichts-
behern nm Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung
wo tanden haben.
Gechug wird der den Anstalten unter Ziffer 1 und 3 verliehenen Berechtigung rückwirkende
Kraft zu Gunsten derjenigen Söglinge beigelegt, welche die an der Anstalt unter 1 im Mai, an der Anstalt
unter 3 zu Michaelis d. Is. abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben. ·
Die in dem Verzeichnisse vom 13. * d. Is. unter XII. 2. aufgeführte „höhere katholische Schule
an St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straß urge E.“ führt die Bezeichnung »
„das Privat-Gymnasium bei St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. E.“
Berlin den 4. November 1886.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Kriegsministerium. *-5
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 16. November 1886.
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
v. Hänisch.
No. 386. 11. A. 1.
*) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im
Beisein eines Regierungs = Kommissars abgehaltenen, wohl bestandenen Entlafsungsprüfung ausstellen, für welche das
Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. !“m ç
4) Die mit einem i bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.