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3) Die Berechtigungskarten und Kontrolbücher (s§ 7 und 8 des Entwurfes) sind von den Garnison-Post-
anstalten kostenfrei nach Bedarf zu empfangen.
4) Auf die Vorschriften des §. 10 des Entwurfs wird besonders aufmerksam gemacht. »
Die Truppentheile haben die Verwendung von Briefumschlägen mit Vordruck thunlichst zu fördern.
5) Zum 1. Dezember 1886 wird einer Aeußerung der Generalkommandos darüber entgegensehen, wie
sich die Bestimmungen des Entwurfes bewährt haben. Z . .
Erforderlich erachtete Aenderungen würden möglichst dem Wortlaute nach mitzutheilen sein.
Kriegsministerium.
No. 814/2. 86. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 33.
Nachträge zur Garnisondienst-Instruktion vom 22. November 1883.
Berlin, den 4. März 1886.
Die im Armee-Verordnungs-Blatt für 1885, Seite 157 und 233, publizirten Ergänzungen bez. Abänderungen
7 Garnisondienst-Instruktion vom 22. November 1883 sind als Nachträge gedruckt und werden die er-
orderlichen Exemplare den Königlichen Generalkommandos 2c. unter Umschlag zugehen.
Diese Nachträge sind im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin 8W., Kochstraße Nr. 68— 70, und zwar bei direkter Bestellung zum Preise von 5 Pf. für ein
Exemplar, erschienen.
Kriegsministerium.
No. 82/3. 36. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 34.
Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschüter re.
erlin, den 25. Februar 1886.
Die vorgenannte Vorschrift ist neu bearbeitet worden und werden die erforderlichen Druck-Exemplare den
Kommandobehörden unter Umschlag übersandt werden.
4 Die gleichnamige Vorschrift vom Jahre 1873 nebst sämmtlichen Ergänzungen und Nachträgen tritt
hierdurch außer Gültigkeit.
Die der neuen Vorschrift entsprechenden Formulare von Aufnahme-Tabellen für gebrauchte Rohre
sind von der Direktion der Geschützgießerei zu Spandau zu beziehen.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 317/2. 86. Art. 1. v. Hänisch. Muller.
Nr. 35.
Anstrich in den Latrinen der Lazarethe.
Berlin, den 25. Februar 1886.
Zur Beseitigung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß in den Latrinen der Lazarethe nicht allein für
die Sitz= und Vorderbretter, sendern auch für die die einzelnen Aborte umschließenden Bretterverschläge, soweit
dieselben 1 sind, und für die etwa vorhandenen gehobelten Dielungen ein oder eine
dreimalige heiße Oelung behufe der pester Reinhaltung zulässig und nothwendig ist. Wo ein solcher An-
strich fehlen sollte, ist derselbe nach Maßgabe der vorhandenen Geldmittel noch zu bewirken.
Kriegsministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung.
No. 1140/2. 86. M. M. A. v. Lauer. Großheim.