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Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. Berlin, den 18. März 1886. Nr. 5.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.#. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auc der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder ckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselden sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 41.
Verabfolgung von Abzugsblechen an die Truppen.
Berlin, den 13. März 1886.
Unter Bezugnahme auf Abschnitt 1 Nr. 46 des Terkaufs-Vreis= Perzeichnifte zu den Handwaffen wird be-
mmt, daß an Stelle von gefraisten Abzugsblechen ohne Gewinde zu Infanterie-Gewehren und zu Jäger-
üchsen M/71 harte Abzugsbleche mit Gewinde zu verabreichen sind, bis die Vorräthe an Abzugsblechen
letzterer Art aufgebraucht sein werden.
Der Verkaufspreis bleibt unverändert.
Kriegsministerium.
No. 390/3. 86. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 42.
Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen.
Berlin, den 11. März 1886.
In der Anlage D der Anstellungsgrundsätze ist Ziffer II 6 zu streichen.
iegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 46/3. 86. A. 2. Müller. Seyfried.
Nr. 43.
Verrechnung und Liquidirnng der Verp eungs bezw. Marschverpflegungskosten für Militärgefangene
und deren Begleitkommandos auf dem Marsche.
Berlin, den 12. März 1886.
Unter Aufhebung des Schlußsatzes zu 3 in der Verfügung vom 29. April 1880 — Nr. 456/4. M. O. D. 3 —
wird hierdurch bestimmt:
1) Die Verrechnung der Verpflegungs= bezw. Marschverpflegungskosten
a. für Verurtheilte auf dem Marsche vom Truppenthll zur Einstellung in ein Festungsgefängniß,
b. für Militärgefangene auf dem Versetzungs-Transport von einem Festungsgefängniß in ein anderes,
c. für die zu a und b echörigen Transport-Begleitkommandos
Folzt vom 1. April d. J. ab bei Kapitel 31, Titel 2, des Etats.
2) Die bezüglichen Ausgaben liquidirt derjenige Truppentheil, welcher das Begleitkommando gestellt hat.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 371. 12. 85. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann.