Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

— 27 — 
Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. Berlin, den 18. März 1886. Nr. 5. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
— — 
  
  
  
  
  
— 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.#. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auc der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder ckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselden sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 41. 
Verabfolgung von Abzugsblechen an die Truppen. 
Berlin, den 13. März 1886. 
Unter Bezugnahme auf Abschnitt 1 Nr. 46 des Terkaufs-Vreis= Perzeichnifte zu den Handwaffen wird be- 
mmt, daß an Stelle von gefraisten Abzugsblechen ohne Gewinde zu Infanterie-Gewehren und zu Jäger- 
üchsen M/71 harte Abzugsbleche mit Gewinde zu verabreichen sind, bis die Vorräthe an Abzugsblechen 
letzterer Art aufgebraucht sein werden. 
Der Verkaufspreis bleibt unverändert. 
Kriegsministerium. 
No. 390/3. 86. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 42. 
Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen. 
Berlin, den 11. März 1886. 
  
  
In der Anlage D der Anstellungsgrundsätze ist Ziffer II 6 zu streichen. 
iegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 46/3. 86. A. 2. Müller. Seyfried. 
Nr. 43. 
Verrechnung und Liquidirnng der Verp eungs bezw. Marschverpflegungskosten für Militärgefangene 
und deren Begleitkommandos auf dem Marsche. 
Berlin, den 12. März 1886. 
Unter Aufhebung des Schlußsatzes zu 3 in der Verfügung vom 29. April 1880 — Nr. 456/4. M. O. D. 3 — 
wird hierdurch bestimmt: 
1) Die Verrechnung der Verpflegungs= bezw. Marschverpflegungskosten 
a. für Verurtheilte auf dem Marsche vom Truppenthll zur Einstellung in ein Festungsgefängniß, 
b. für Militärgefangene auf dem Versetzungs-Transport von einem Festungsgefängniß in ein anderes, 
c. für die zu a und b echörigen Transport-Begleitkommandos 
Folzt vom 1. April d. J. ab bei Kapitel 31, Titel 2, des Etats. 
2) Die bezüglichen Ausgaben liquidirt derjenige Truppentheil, welcher das Begleitkommando gestellt hat. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 371. 12. 85. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.