Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

31— 
Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. erlin, den 20. März 1386. Nr. 6. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
—————————— — —— 
  
  
  
  
  
— — 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 * Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der edition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 48. 
Uebungen des Beurlanbtenstandes im Etatsjahre 1886/87. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etats- 
jahre 1886/87: 
1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und Reserwe einberufen: 
  
a. bei der Infanterie 91700 Mann 
b. - den Jägern und Schützen 3200 = 
cc.. der Feld-Artillerie 7450 einschließlich der vom Kriegsministerium festzu- 
d. = . Fuß-Artillerie 53650 setzenden Zahl von Unteroffizieren. 
e. = den Pionieren 3300 = 
f. = dem Eisenbahn-Regiment 540 
g.= .rain 5304 
Die Bestimmung über die weitere Vertheilung hat durch das Kriegsministerium zu erfolgen; 
ebenso hat dasselbe bezüglich der Uebung. der Laharethgeh fen, Zahlmeister-Aspiranten, Militär-= 
Telegraphisten und 1 weiter, sowie der Arbeitssoldaten die erforderlichen Anordnungen zu treffen. 
2) Für das zu den Uebungen der Ersatz-Reserve abzukommandirende zris er , worüber 
an anderer Stelle verfügt werden wird, sind zu den Linien-Truppentheilen übungsp ichtige Mann- 
schalten des Beurlaubtenstandes bis zu der für diese Kategorien bestimmungsmäßigen Dauer ein- 
uziehen. 
3) Ueber die zum XV. Armeekorps einzuberufenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes habe Ich 
durch Meine Ordre vom 25. Februar 1886 Bestimmung getroffen. · 
Abgesehen von den unter 2 angeordneten inziehungen nden bei diesem Armeekorps keine 
auderweiihen Uebungen des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Jäger, Feld-Artillerie und 
ioniere statt. 
4) Die Dauer der unter 1 gedachten Uebungen für die Landwehr — die Tage des Zusammentritts 
und Auseinandergehens am Uebungsorte mit einbegriffen — beträgt 12 Tage. Wo es im Interesse 
der Ausbildung für nschenswer erachtet wird, kann für die Re eroisen, je nach Bestimmung 
der Generalkommandos beziehungsweise obersten Waffen-Instanzen, diese Uebungszeit bis zu 20 Tagen 
verlängert werden. ·»» « 
Fu die Dauer der Uebung des Trains trifft das Kriegsministerium nähere Bestimmung. 
ie zu diesen Uebungen aus dem Beurlaubtenstande einzuziehenden Offiziere oder Unteroffiziere 
aben überall einen Tag früher am Uebungsorte einzutreffen, als die übrigen Mannschaften. 
5) Die Uebungen der Infanterie werden durch die Generalkommandos, bei den anderen Waffen durch 
die obersten Waffen-Instanzen geleitet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.