Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Bezeichnung zgerwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug- 
* der schriften, welche niß geht über Bemerkungen 
HVerwaltungssachengeändert werden von auf 
rechtzeitig von der genehmigenden Militär- 
wosheteig von der6 nehmusg 
11|/Gewährung der §. 124 des Regle-dem Kriegs= die Gene= Im zweiten Absatz, Zeile 4 sind die Worte 
Geldvergütigung ments über die ministerium ralkomman= zu streichen 
nach dem Norm= Natural-Verpfle-, (Militär= dos. „Kriegsministeriums (Militär-Oekonomie= 
preise an Stelle gung der Truppen,Oekonomie= Departement) # 
der Naturalration, im Frieden. Departe- und dasür z setzen: das- 
wenn von dieser ment). „Generalkommandos 
kein Gebrauch ge- 
macht werden kann. 
12 Erhebung der Fou-/s. 144 des Regle= dem Kriegs= die Gene= Die Anmerkung " zu § 144 ist zu streichen 
rage für ganzes ments über die sministerium ralkomman= und dafür zu setzen. 
Truppentheile auf Natural-Verpfle- dos. „In besonderen Fällen kann den Truppen, 
längere Zeit als zung der Truppen sted #e Hon — ce oklen dawst en 
10 Tage. im Frieden. auch in größeren Quantitäten und auf 
längere Heit zur Aufbewahrung und Be- 
wirthschaftung mit Genehmigung des 
Generalkommandos überwiesen werden.“ 
13Erweiterte Ra= NRationstarif B. a. dem Kriegs= die Gene= In der Anmerkung zu B. a. 15 ist das 
tionsgewährung.15 (Seite 96 des ministerium ralkomman-Wort: # · » 
Reglements über dos. „Kriegeministerium, zu streichen und dafür: 
die Natural-Ver- „Generalkommando“" zu setzen. 
pflegung der Trup- Außerdem erhält diese Anmerkung den Zusat: 
pen im Frieden) „Desgleichen auch den überzähligen Majors.“ 
14 · , - -DenGeneralkommandosbleibtüberlaen, 
Verschiedenes. 13 23 (Anmer- ven Gere "b nach der Be die ihnen nach den nebenbezeichneten “*.. 
ung' 1c), 79, 104a komman= stimmung . 
UndlAdeöR eg= dos. der General= raphen des Friedens-Natural-Verpflegungs- 
lements über die kommandos Reglements zustehenden Entscheidungsbefug- 
. nisse bezüglich der im Divisionsverbande 
Natural-Verpfle- auf die stehenden, sowie der zu Uebungszwecken rc. 
gung der Truppen Divisions- vorüÜbergehend den Diovisionen zugetheilten 
im Hreden. kommandos Truppen auf die Dirvisionskommandos zu 
bezüglich der übertragen. 
im Divisions= 
verbande 
siehenden 
ruppen. 
15 Annahme von . 23 der Dienst= dem Kriegs= die Korps= 2 erhält folgende Fafsung: 
Büreaugehilfen ordnung für die ministerium Intenden- „Die Annahme von Bureaugehilfen bei 
bei den Magazin= Militär-Magazin-Militär= turen. den Magazin-Verwaltungen für einen Zeit- 
Verwaltungen. Verwaltungen. Oekonomie- kaum bis "7 6 Monaten steht den Inten- 
Departe- Ueber die Annahme bezw. Beibehaltung 
ment). von Bureaugehilfen über diesen Zeitraum 
ürenn entscheidet das Kriegsministerium 
Militär-Oekonomie-Departement).
	        
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