—.—.
50
.—
* Bezeichnung Verwaltungs· Vor-Die Entscheidungsbefug-
5 der schriften, welche niß geht über Bemerkungen
DHPerwaltungssachen geändert werden von auf
dantur. Zu diesem Behufe haben die
betreffenden Magazin-Verwaltungen gleich
nach dem Etats-Jahresschluß eine ins
Einzelne gehende Nachweisung von den
gegen die vorschriftsmäßige Soll-Einnahme
Überhaupt, sowie durchschnittlich für den
2 Backgut weniger erzielten Brotmengen
aufzustellen und mittelst besonderen, die
Entstehungs-Ursachen der Minderergebnisse
ausführlich erörternden Berichts an die
Intendantur einzureichen. Auf Grund
dieser Nachweisungen melden die Intendan-
turen dem Kriegsministerium (Militär-
Oekonomie-Departement), bei welchen Ma-
gazin-Verwaltungen die Ergebnisse des
Bäckereibetriebes der besonderen Genehmi-
gung der Intendantur bedurft haben.“
20 Verausgabung §. 90 der Dienst= dem Kriegs= die Korps= Im Absatz 6 ist die letzte Zeile zu streichen
von Strohab= ordnung für die ministerium Intendan= und dafür zu setzen:
gängen bei An-Militär-Magazin-Militär- turen. „der Intendantur.
fertigung von, Verwaltungen. Oekonomie=
Strohdächern für Departe-
Fourageschober. ment).
21/ Beschaffung von g. 91 der Dienst= den Korps- die Maga- Im Absatz 2, Zeile 2 ist der Kostenbetrag
Aessung in ordnung für 16 Intendan= zin-Verwal-auf 10 Mk. zu erhöhen.
Grenzen des Militär-Magazin= turen. tungen.
Kostenbetrages von Verwaltungen.
10 Mk.
22| Beschaffung von. 91 der Dienst= dem Kriegs- die Korps= Im Absatz 4 ist hinter „erforderlich“ hinzu-
Utensilien in ordnung für die ministerium Intendan= zufügen: „
Grenzen des Militär-Magazin= (Militär- turen. „wenn der Preis für das einzelne Stück
Kostenbetragesvon Verw altungen. Oekonomie= mehr als 300 Mk. beträgt.
300 Mk. Departe-
ment).
23|Naturalien = Ver-. 96 der Dienst. dem Kriegs-. die Gene-Der Absatz 18: „Aenderungen der Rations-
ausgabung an die #nnd r it nenssterelnn. ralkomman= bestendhene anpehte, * # Piroch-ni
Truppen. Militare agazin- bos. Aenderung des § 76 des Friedens-Natural-
erwaltungen. Verpflegungs-Reglements zu streichen und
durch folgende Bestimmung zu ersetzen:
„Aenderungen der Rationsbestandtheile
nden nur mit Genehmigung des General-
ommandos statt.“
24 Genehmigung zur §. 100 der Dienst= dem Kriegs= die Korps= Der vorletzte und letzte Absatz des § 100
Verausgabung ordnung für die ministerium Intendan= äerhalten folgende Fafsung:
turen. „Dagegen bedarf es zur Verausgabung