Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

53 
  
  
  
Lfde. Nr. 
Bezeichnung 
der 
Verwaltungs-Vor- 
schriften, welche 
  
Verwaltungssachen geändert werden 
von 
  
Die Entscheidungebefug- 
niß geht über 
Bemerkungen 
  
32 
33 
Genehmigung zur 
Uebertragung von 
Ersparnissen aus 
dem Bekleidungs- 
fonds für regel- 
mäßige Abfin- 
dungen auf den 
Ersparnißfonds 
vor vollständiger 
Beendigung der 
Beschaffungen. 
Genehmigung zur 
Ueberschlagung 
von Bekleidungs- 
stücken in den- 
jenigen Jahren, in 
welchen keine 
Musterung statt- 
findet. 
Genehmigung zur 
ausnahmsweisen 
Verausgabung 
bezw. Ingebrauch- 
nahme der neuge- 
fertigten Stücke 
vor Tpprobation 
durch die Mu 
Bewilligung eines 
den drei= bezw. 
vierfachen Betrag 
der etatsmäßigen 
Sätze übersteigen- 
den Macherlohns. 
  
  
g6n 
rungs-Kommission. 
  
6 
  
II. Auf dem Gebiete des Bekleidungswesens. 
§. 218 des Friedens- 
Bekleidungs-Regle- 
ments bezw. Aller- 
höchste Kabinets- 
Ordre vom 
28. Januar 1869. 
§. 224 des Friedens= 
Bekleidungs-Regle- 
ments. 
§. 239 al. 4 des 
Friedens-Beklei- 
dungs-Reglements. 
61,5 des Kriegs- 
ekleidungs-Regle- 
ments. 
den 
General= 
kommandos. 
den 
General= 
kommandos. 
den 
General= 
kommandos. 
dem Kriegs- 
ministerium 
(Militär- 
Oekonomie= 
Departe- 
ment). 
  
  
die 
Dirisions- 
kommandos. 
die 
Divisions- 
kommandos. 
die 
Dirisions- 
kommandos. 
die stellver- 
tretenden 
General= 
kommandos. 
  
Hinsichtlich der im Divisionsverbande stehen- 
den Truppentheile. 
Hinsichtlich der im Divisionsverbande stehen- 
den Truppentheile und soweit nicht Mäntel, 
Waffenröcke 2c. und Tuchhosen in Frage, 
kommen, bezüglich deren die Genehmigung zu 
Ueberschlagungen den Generalkommandos 2c. 
vorbehalten bleibt. In den Musterungs- 
jahren ist jetzt schon die Musterungs- 
Kommission befugt, mit obiger Einschränkung 
die Ueberschlagung von Bekleidungsstücken 
zu genehmigen. 
Hinsichtlich der im Dioifionsverbande stehen- 
den Truppentheile. 
 
	        
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