Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

  
  
Lfde. Nr. 
Bezeichnung 
der 
Verwaltungssachen 
Verwaltungs-Vor- 
schriften, welche 
geändert werden 
Die Entscheidungsbefug- 
niß geht über 
von auf 
  
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
plan Abweichungen von der allge- 
meinen Zweckbestimmung derb enden 
Garnisonanstalt, oder, bei Neubauten, 
von den dem Bauprojekt zu Grunde 
elegten Belegungs-Etats in Frage 
ommen. 
5) Von den vier Exemplaren der Belegungs- 
und Benutzungspläne erhält eins die 
Garnison-Verwaltung und eins der 
Truppentheil rc., welcher Letztere bei 
eintretender Aufgabe der Garnison- 
anstalt oder beim Verlassen der Garnison 
auf dauernde oder unbestimmte Zei 
sein Exemplar an die Garnison-Ver- 
waltung abzugeben hat. Zwei Exem- 
plare verbleiben der Intendantur; das 
eine, um es auf Verlangen oder aus 
sonstiger Veranlassung jederzeit an das 
Militär-Oekonomie = Departement ein- 
gen u wie den Berich 
H9 er laufenden ichtigung 
der Pläne, einschließlich der den Truppen 
überwiesenen Exemplare, hat die Inten- 
dantur Fürsorge zu treffen. Beilage 2 
6 
— 
enthält das Schema zum Belegungs- 
und Benutzungsplan für Kasernen. 
Dasselbe findet mit den nöthigen Ab- 
änderungen auch auf die sonstigen 
Garnisonanstalten Anwendung. 
*) Dieses Exemplar des Belegungs= 2c. 
Planes gelangt stets wieder an die Inten- 
dantur zurücck. eränderungs-Nachweisungen 
u den Belegungsplänen sind dem Militär- 
Petonomte= epartement nicht mehr einzu- 
reichen. 
§. 19. 
Abänderungen der Belegungspläne. 
Vorübergehende Abweichungen von 
denselben. 
1) Die Belegungs= und Benutzungspläne 
sind für die Benutzung der Garnison- 
anstalten insoweit maßgebend, als nicht 
im Nachfolgenden Abweichungen von 
ihnen gestattet he 
Die Garnison-Verwaltungen sind ver- 
pflichtet, gegen jede beftimmungswidrige 
Benutzung von Garnisonanstalten beim 
Truppentheil bezw. Garnisonkommando 
vorstellig zu werden und, wenn auf 
diesem Wege nicht Abhülfe erzielt wird, 
der Intendantur Bericht zu erstatten, 
welche erforderlichen Falles eine Ent-
	        
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