— 68 —
Bezeichnung Verwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug-
“ der schriften, welche niß geht über Bemerkungen
* Verwaltungssachen geändert werden von auf
„Die für die verschiedenen Kasernenräume
gewöhnlich zu F ährenden Utensilien und
deren durchschnittliche Dauerzeiten sind in
den beigefügten Zusammenstellungen, Bei-
lagen B und D, aufgeführt. Für die Wahl 3
“s
e a elnen Inven-
tarienstücke gewähren die in Beilage C und
den zugehörigen Zeichnungen gegebenen—
Erläuterungen den nöthigen Anhalt. Da-
mit bei der Inventarien-Beschaffun
den örtlichen, provinziellen und so
Verhältnissen gegebenen Falles aonsenige
tendanturen gebührend Rechnung getragen
werden kann, sollen jene Beschreibungen
und Zeichnungen nicht als unbedingt gel-
tende Normen angesehen werden; vielmehr
ist es dem sachkundigen Ermessen der In-
tendanturen — insoweit das Dienstinteresse
der Truppen dabei wesentlich in Frage
kommt, im Einverständniß mit den bethei-
li Kommandanten oder Garnison-Ael-
testen — Überlassen, ausnahmsweise, wo
die Umstände dies vortheilhaft erscheinen
lassen, von den durch diese Vorschriften
aeee Utensilien- esc ngen und
5à Sen abzuweichen
ift jedoch zu — daß etwaige
a#cbebriich welche durch Abweichungen von
den Normalbestimmungen entstehen, keinen
erheblichen Umfan ng annehmen dürfen und
in den Mitteln Deckung finden mühssen,
eche den Intendanturen zur Verfügung
der Regel werden Abweichungen von
den für die Anfertigung der einzelnen Uten-
silien durch diese Vorschriften gegebenen An-
leitungen nur dann 8 echtfertigt erscheinen,
wenn davon eine größere, zum Kostenauf-
wande in angemesstnemn Verhältniß seenaus,
Dauerhaftigkeit des fraglichen Stückes zu
erwarten ist, die Beseitigung eines bei der
Benutzung desselben hervorgetretenen Uebel-
standes in Frage steht, oder finanzielle
bezw. Verwaltungs ten darauf hin-
weisen, bei dem Ankauf, der Abnahme cte.
von gewissen Eigenthümlichleiten der Nor-
malproben, soweit die Brauchbarkeit 2c.
*) Lor andene Inverütariensülce dürfen, selbst
wenn von den Proben abweichen, nur
nach zleen Unbrauchbarwerden durch neue
ersetzt werden.