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S Bezeichnung Verwaltungs-Vor= Die Entscheidungsbefug-
4 der schriften, welche niß geht über Bemerkungen
5 Verwaltungssachen geändert werden von auf
ministeriums (Militär-Oekonomie-Departe-
ment) zuvor einzuholen. nison-
Verwaltungen steht ebensowenig, wie den
Garnison-Baubeamten die Befugniß zu
selbständigen Abweichungen von den ge-
gebenen Bestimmungen zu."
Die vorstehenden Geusdsite finden auch
sinngemäße Anwendung auf die Vorschriften
l#ert 9 und Ausstattung der
Bezüglich der zuläsgen Abweichungen
von den Normalbeschreibungen der Uten-
silien vergl. lauf. Nr. 44.
62 Neuerrichtungen §. 9 und 10 dem Kri Zur Ausführung aller wichtigeren und das
. . riegs= die Korps- ichtigeren u
(ai Ausschluß des K. 3 und 10, ninssterkee Inten= sfn“ eis-
roans derwerbe Ordnung. Glrllitär, danturen. Gemerelkommamde rrh baberset
: * emselben auch in nft eine erhöhte
Ganisgngebauden Deparie- Einwirkung auf die Vertheilung und Ver-
und Vornahme ment). wendung der Intendantur-Dispositions-
von Umbauten, fonds für Garnisonbauten bezw. Exerzir=
Einrichtungs= und und Schießplätze in der Weise zu, daß die
Wiederherstellungs- allgemeinen Dispositionen über die etats-
bauten, insofern mäßiz Jahresdotirung und etwaige Er-
die Bauentwürfe n zunh Vorlahre dem Paabeone
wede edis allz unterliegen.
revision #grenhe für Vonallenerheblicheren Neueinrichtungen#e.
. z der in Rede stehenden Art ist am Schluß
Garnisonbauten des Etatsjahres dem Kriegsministerium
000 4 über- [Miltter- shekonomie i Seitens
eigen, noch au er Intendanturen Kenntniß zu geben.
esonderen Rück- * Einrichtungen von Exerzirplätzen
sichten der Vorlage und größere Meliorationen derselben, sowie
beim Kriegsmini- Neuanlagen und Umbauten von 343.
sterium bedürfti ständen, soweit eine Aenderung der Schuß-
cheinen g zuctung nt verbunden in d G
« «— och nach wie vor der Genehmigung
( * ernallchöchste Militär-Oekonomie-Departements.
vom 31. August
1881 — Armee--
Verordnungs-Blatt
S. 253.)
63 Veränderungen des 88. 9, 10, 219, dem Kriegs= die Korps= Inwieweit die Vornahme von Veränderungen
baulichen Zustandes) 220 Garnison- minssteriem Intern des, baulichen Zustandes den örtlichen Be-
an Gebäuden und bau-Ordnung.(Militär= danturen.ärden in untergeordneteren Schiehungen
sonstigen Anlagen HOekonomt und in Grenzen der ihnen Überwiesenen
onztiger 6 dad gen, etonomie- Mittel überlassen bleiben soll, bestimmen
insoweit urch Departe- die Korps-Intendanturen. Ibdoch wird
ohne Beeinträchti- ment). für solche Fälle regelmäßig an der Voraus-