S Bezeichnuung Verwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug-
der schriften, welche niß geht über Bemerkungen
7 Verwaltungssachen geändert werden von auf
mäßiger Zwecke oder Garnison-Aeltester, Baubeamter und
eine Verbesserun Garnison-Verwaltung über die Nothwendig-
der Garniloneine lein und w eit der Maßregel ein-
— verstanden sind.
gung bestimmungs- setzung festzuhalten sein, daß Kommandant
l
VI Umstcsherbw Von allen erheblichen Veränderungen der
geführt wird, deren # in Rede stehenden Art ist am Schluß des
osten aus den Etatsjahres Seitens der Intendanturen dem
der Intendantur Kriegsministerium (Militär-Oekonomie-=
aur Versgun Departement) Kenntniß zu geben.
enden Mitteln
b en werden
önmen.
64 Esste Beschaffung Allerhöchste dem Kriegs= die General-Der laufende Ersatz von Fahnen erfolgt
Anbringung Kabinets-Ordre ministerium kommandos. unter Kontrole der Intendantur durch die
von Fahnen auf vom 11. August Garnison-Verwaltungen in Grenzen der
Militärgebäuden. ihnen Überwiesenen Mittel.
65 Ausnahmsweise §. 34 des Servis= dem Kriegs= die GeneralDie im F. 34 des Servis-Reglements dem
·· sss Militär-Oekonomie-Departement vorbehal-
Begiui ung der Reglements. ministerium kommandos. btene Bewilligung, welche sich in vorkom-
ben (Militär, menden Fällen auf die §§. 29, 36, 37
schädigung für Oekonomie- und 62 ebenfalls erstreckt, geht auf die
einen längeren als Departe- Generalkommandos Über, soweit es sich um
dreimonatlichen ment). servisberechtigte Selbstmiether handelt, die
Zeitraum. dem Korpsverbande angehören.
66Genehmigung zur Allerhöchste dem Kriegs= die General= Der §. 25, 1 Garnison-Verwaltungs-Ordnung
– Aallierheovb ministerium kommandos. erhält folgenden Zusatz: #
kasernirter vom 20. Juni 1878. „Wemn aber aus örtlichen oder sonstigen
Offiziere 2c. beiss. 25,1 Garnison- besonderen Umständen es gerechtfertigt
: , erscheint, dem Kasernirten die Selbstein-
Kommandos inner- Verwaltungs- miethung zu gestatten, so kann das General-
G halb derselben Ordnung. kommando hierzu unter Bewilligung der
arnison. Selbstmiether-Kompetenzen die Genehmigung
ertheilen.“
Nr. 51.
Wohlthitigkeit.
Berlin, den 18. März 1886.
Seuens eines Patrioten ist dem Kriegs ministerium eine Summe von 600 Mark zur Verfügung gestellt, um
solche zum Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs unter 12 aus dem vormaligen Kurfürsten-
thum Hessen gebürtige, besonders bedürftige und würdige ehemalige Militärpersonen vom Feldwebel abwärts
zur Vertheilung zu bringen.