Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. Herlin den 30. April 1887. Nr. 12. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf ner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.A. 90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
    
  
  
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 16. April 1887. 
Nr. 84. 
Auderweite Bezeichunng der Ober-Ersatz-Kommission I und II im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade. 
Im Anschluß an Ziffer 2 der Allerhöchsten Ordre vom 30. März 1887 (Armee--Verordnungs-Blatt Seite 99) 
und unter Abänderung der Verfügung vom 20. April 1886 No. 609/4. 86. A. 1. (Armee-Verordnungs-Blatt 
Seite 127) wird im Einverständniß des Herrn Ministers des Innern bestimmt, daß die Ober-Ersatz-Kommission 
I und 1I im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade künftighin und zwar die Kommission, als deren Militär- 
Vorsitzender der Kommandeur der 11. Infanterie-Brigade fungirt, die Bezeichnung 
„Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade“ 
und diejenige, als deren Militär-Vorsitzender der Inspekteur der III. Landwehr-Inspektion fungirt, die 
eichnun 
Bezeichnung „Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk Berlin“ 
zu führen hat. 
No. 63/4. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 19. April 1887. 
Nr. 85. 
Freistellen bei der Königlichen Laudesschule Pforta. 
1. Unter den Alumnenstellen bei der Königlichen Landesschule Pforta befinden sich mehrere (zur 
Zeit 4), welche als „neue Königliche resselen, zur Verfügung des Kriegsministeriums sichen 
und vorzugsweise den Söhnen von Offizieren, Sanitätsoffizieren und höheren Beamten aus dem 
Bereich der brrepischen Heeresverwaltung vorbehalten sind. 
2. Die Landesschule Pforta hat den Lehrplan eines Gymnasiums und umfaßt die Klassen von Unter- 
Tertia bis einschließlich Ober-Prima. 
3. Es können nur Zöglinge evangelischen Bekenntnisses ausgenommen werden und zwar, wenn sie 
das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, gute Zeugnisse über Betragen und wissenschaftliche 
haeistungen besitzen und in der Aufnahme-Prüfung die unbedingte Reife mindestens für die 
Unter-Tertia nachweisen können. 
Wer das 15. Lebensjahr zurückgelegt hat, kann nur aufgenommen werden, wenn er wenigstens 
die Reife für Ober-Tertia nachweist; wer über 16 Jahre alt ist, muß mindestens für Unter- 
Sekunda reif sein. . " 
4. Das Nähere über Lehrplan, Aufnahmebedingungen, Aufnahme= und sonstige Nebenkosten ergiebt 
die vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium in Magdeburg unter dem 23. Januar 1887
	        
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