Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Kriegsministerium. Berlin den 25. April 1887. 
Nr. 90. 
Dienst-Bezeichunng der Magazinverwaltungen. 
Die semmtüchen anlcb. Meaganimverwalzungen erhalten fortan die Dienst-Bezeichnung: „Proviantamt"“. 
Die 
orstände der Proviantämter sind je nach spezieller Bestimmung des Kriegsministeriums entweder 
„Proviantmeister“ oder „Proviantamts-Rendanten“. 
In materieller Beziehung wird hierdurch nichts geändert. 
No. 64/3. 87. B. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1887. 
  
Nr. 91. 
Preisbewerbung für das neue Modell eines Armeesattels. 
Es ist wünschenswerth, ein neues Modell für einen Armeesattel zu gewinnen, welcher 
I. folgenden Anforderungen genügt: 
geichte und ungehinderte Einwirkung defselben auf das Pferd. 
Einfachheit der Konstruktion. 
. Dauerhaftigkeit. 
. Leichtes Gewicht. Modelle, welche schwerer sind, wie das augendlickich im Gebrauch befindliche 
des ugarischen Bocksattels, werden von der Preisbewerbung ausgeschlossen. Ein solcher 
neist itzkissen, Bügeln, Bügelriemen und Untergurt wiegt nicht über 9 Kilogramm. 
igkeit. 
. Am Sattel müssen sich schnell und sicher anbringen lassen: 
a) Mantel, 
b) tersac (bis zu 6 kg Hafer Inhalt), 
JP) Kochgeschirr, 
d) Fouragirleine, 
e) Vorderzeug, 
f) Karabiner (Futteral), 
8) Packtaschen. .. 
Au; die feste und unverrückbare Lage der letzteren am Sattel wird ein besonderer 
Werth gelegt werden. 
f s Unterlage für den Sattel ist der jetzt im Gebrauch der Armee befindliche Woylach 
anzusehen. 
O2 Einsendung schließt für die Militärverwaltung die Ermächtigung in sich, die 
Modelle zu Versuchszwecken sowie später zur Ausstattung des Heeres mit den prämürten 
Sätteln vervielfältigen zu lassen, ohne das daraus dem Einsender ein Anspruch auf Ver- 
gütung oder Entschädigung erwächst. 
. und natürlicher Sitz des Reiters. 
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II. An Preisen werden ausgeworfen: 
III. 
1. ein erster Preis von 6000 M., 
2. ein zweiter Preis von 3000 M. · 
Die Preise werden den relativ besten Modellen zuerkannt werden, sofern diese den gestellten 
Anforderungen annähernd entsprechen. Die prämiirten Modelle gehen in das Eigenthum der 
Militärverwaltung über. 
Die einzusendenden Modelle müssen bis zum 30. November 1887 bei dem Kriegsministerium, 
Kavallerie-Abtheilung, kostenfrei Eingehen: 
. Sollten bei einzelnen Modellen Mechanismen angebracht sein, zu welchen seitens der Einsender 
eine Erklärung für wünschenswerth erachtet wird, so ist letztere, auf einem Pappdeckel deutlich 
geschrieben, am Modell zu befestigen. 
Einer Entnahme der Modelle von Zollbehörden unterzieht sich das Kriegsministerium nicht. 
Jedem Modell ist ein verfiegelter Brief-Umschlag beizufügen, welcher im Innern Namen 
1nh Wohnort des Einsenders enthält. Das Siegel darf weder Namen noch Wappen erkennen 
en. 
 
	        
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