Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

9. La 
areth- 
verpiiegung. erfolgen. 
10. Tagegelder 
— 128 — 
b) Mütze: mit Schirm und kleinem heraldischen Adler über der Kokarde, von dunkelblauem Tuch 
mit esa von schwarzem Tuch und mit Vorstoß von karmoisinrothem Tuch um den Rand 
des Deckels, sowie um den oberen und unteren Rand des Besatzes. 
Tc) Waffenrock: von, dunkelblauem Tuch mit glatten weißen Knöpfen, schwarzem Luchkragen 
mit fünf wagerecht um denselben rundherum gehenden parallelen silbergestickten Linien, schweclischen 
Aufschlägen von schwarzem Tuch, karmoisinrothem Vorstoß um den Kragen u. s. w. 
4) Epauletts: mit gepreßten weißen Monden, karmoisinrother Tuchfüllun Futte. von dunkelblauem 
Tuch, W penscit und Einfassung mit Tresse von Silber und dunkelblauer Seide. 
auletthalter: silberne Tresse mit dunkelblauer Seide durchwirkt. » 
e) dFeldäcBchf elstsgch Tresse von Silber und dunkelblauer Seide, schwarzes Tuchfutter und mit 
em Wappenschild. 
(Feldachselstücke sind nur beim Verlassen der Garnison anzulegen.) 
l) Beinkleider: lange von graumelirtem Tuch mit karmoisinrothem Vorstoß. 
8) Paletot: von graumelirtem Tuch nach der Probe wie für Offiziere, mit schwarzem Tuchkragen 
und karmoisinrothem Vorstoß. · 
h) Lebe # ck: von blauem Tuch mit schwarzem Tuchtkragen, weißen Knöpfen und karmeifinrothem 
orstoß. 
i) Bewaffnung: Infanterie-Offizierdegen, Portepee von Silber und dunkelblauer Seide 
Die Aufnahme in das Lazareth kann unter den für die Zahlmeister vorgeschriebenen Bedingungen 
Bei Dienstreisen werden Tagegelder und Fuhrkosten nach den für Reichsbeamte ergangenen Ver- 
  
u. Fuhrkosten ordnungen 2c. und zwar nach den Sätzen für Zahlmeister gewährt. 
11. Pensio- 
nirung. 
Die Pensionirung erfolgt nach den für Reichsbeamte bestehenden Bestimmungen. Bei Ermittelung 
der Pension wird eine Entschädigung für Bedienung (300 .) in Anrechnung gebracht. 
Berlin den 29. April 1887. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. » 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 18. April 1887. 
Nr. 94. 
Ausgabe der zweiten Fortsetzung zum Preis-Tarif über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
Zu dem nach Bekanntmachung vom 22. März 1886 No. 722/3. 86. Art. 2. (Armee-Verordnungs-Blatt 
1886 Seite 86) zur Ausgabe gekommenen Preis-Tarif über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten — Berlin 
im Juli 1886 — ist eine zweite Fortsezung erschienen, welche den betreffenden Kommandobehörden 2c. m 
derselben Anzahl, wie dies mit diesem Preis-Tarif selbst Sc en, unter Umschlag zugehen wird. 
Diese Fortsetzung kann auch von der Königlichen Ho huchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, 
Berlin 8W. Kochstraße 68—70, auf direkt bei ihr eingehende Bestellung zum Preise von 20 Pfennigen für 
1 Exemplar bezogen werden. 
  
J. V. 
No. 418/4. 87. A. 6. Müller. 
Kriegsministerium. # # 
Allgemeines Kriegs-Departement. 65 Berlin den 21. April 1887. 
" Nr. 95. 
Zeichnungen vom Train-Material. 
Den Kommandobehörden werden die Zeichnungen vom Train-Material 
Lit. IX. Sattlergeräth Blatt 1 und 
Tit. X. Siellmahergeät Blatt 1 
mit Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
No. 167/4. 87. A. 3. Maller. 
 
	        
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